Ersatzurlaub

Urlaub kann übertragen werden. In diesem Fall muss dieser Urlaub jedoch bis zum 31.03 des folgenden Jahres zu gewähren sein und muss bis dahin genommen werden. Der Arbeitnehmer hat dies rechtzeitig zu beantragen, damit der Arbeitgeber den Urlaub in diesem Zeitraum noch gewähren kann. Es darf weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer diesen Urlaub im Übergangszeitraum verweigern. Sollte dies doch durch den Arbeitgeber geschehen, hat der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber auf Ersatzurlaub nach dem Übertragsungszeitraum.