Fahrlässigkeit
Der Begriff der Fahrlässigkeit bezeichnet im Zivilrecht einen Verhaltensweise, bei der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde. Diese Form des fahrlässigen Verhaltens bezeichnet man als leichte Fahrlässigkeit. Außerdem gibt es die grobe Fahrlässigkeit. Diese wird angenommen, wenn die Sorgfalt, die im Verkehr erforderlich ist in einem ungewöhnlichen hohen Maße verletzt wurde oder wenn bestimmte Überlegungen nicht angestellt wurden. Im Arbeitsrecht wird außerdem noch zwischen mittlerer und leichtester Fahrlässigkeit unterschieden.