Gratifikationen

Gratifikationen sind Sonderzuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die einmal (in der Regel pro Jahr) und zusätzlich zur „normalen“ Vergütung geleistet werden. Sofern solche Zahlungen nicht im Arbeitsvertrag vereinbart sind, besteht eine Zahlungspflicht des Arbeitgebers nur in Ausnahmefällen. Derartige Ausnahmefälle können entsprechende Ansprüche beispielsweise aus Betriebsvereinbarung, aus betrieblicher Übung oder aus Tarifvertrag sein.