Kündigung

Die Kündigung stellt die häufigste Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Im Zuge des Arbeitsnehmerschutzes ist das Recht des Arbeitgebers zur Kündigung gesetzlich erheblich eingeschränkt worden. Die Kündigung ist sowohl als ordentliche Kündigung als auch als außerordentliche Kündigung möglich. Während einer ordentlichen Kündigung stets Kündigungsfristen zugrunde gelegt werden müssen, ist eine fristlose Kündigung nur als außerordentliche Kündigung zulässig. Die rechtlich mögliche Form der außerordentlichen fristgebundenen Kündigung spielt wegen ihrer Seltenheit praktisch keine Rolle.