Ihr professioneller Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück

Ein Großteil der spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien in Osnabrück beschäftigt sich mit dem Arbeitsrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei Akmaz & Kollegen in Osnabrück vertritt Sie darüber hinaus auch im Wirtschaftsrecht und weiteren Rechtsgebieten. Wir fokussieren uns auf unsere Kompetenzen, um Sie in Rechtsfragen optimal zu beraten. Insbesondere im Arbeitsrecht können wir auf unsere langjährige Erfahrung setzen. Unsere zahlreichen Partner ermöglichen aber ein weitaus umfassenderes Leistungsspektrum, das jeder unserer Mandanten nutzen kann.

Wenn Sie Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, wenden Sie sich an unsere qualifizierte Anwaltskanzlei Akmaz & Kollegen. Auch in komplexen Rechtslagen und schwer überblickbaren Situationen ist unsere Kanzlei in Osnabrück der ideale Partner. Wir unterstützen Sie, indem wir Sie ausführlich beraten und entschlossen vertreten.
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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – Akmaz & Kollegen

Unser Ziel ist es, hilfreiche Lösungen zu entwickeln. Dazu benötigt man ein umfassendes Wissen, das Antworten auf arbeits- und wirtschaftsrechtliche Fragen geben kann. Unser Kenntnisstand umfasst auch zivil- und familienrechtliche Themen.

Dank umfassender Fremdsprachenkenntnisse in Englisch, Französisch und Türkisch, sind wir in unserer Kanzlei in Osnabrück dazu in der Lage, Mandanten zu betreuen, denen es weniger leicht fällt, ihr Anliegen in Deutsch zu formulieren. Bundesweit gibt es nur wenige Anwaltskanzleien für Arbeitsrecht, die türkischsprachig sind – Akmaz & Kollegen aus Osnabrück ist eine davon.

Die Kanzlei ist optimal an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden, liegt zentral und ist so schnell zu erreichen. Unternehmen bieten wir außerdem an, sie in ihren Firmenräumen aufzusuchen. So können sie Zeit und Aufwand sparen.

Die arbeitsrechtliche Reichweite

Unter Arbeitsrecht versteht man zunächst einmal alle Rechtslagen, die sich mit der Arbeit als abhängige Beschäftigung befassen. Das bedeutet, dass es vordergründig die Beziehungen folgender Gruppen beschreibt:

  • Arbeitgeber zu Arbeitnehmern oder Aushilfen
  • Mitarbeiter untereinander
  • Gewerkschaften, beziehungsweise Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse

Das Arbeitsrecht behandelt dabei sowohl öffentliches, als auch privates Recht und orientiert sich an der gültigen Wirtschaftsverfassung. In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Arbeitnehmern und Arbeitgebern eigenverantwortliche Entscheidungen zugestanden werden. Das Arbeitsrecht soll grundsätzlich für alle Arbeitnehmer einen rechtlichen Rahmen darstellen, der ihnen einen möglichst großen Schutz bietet. Das deutsche Arbeitsrecht kann inzwischen auf eine Geschichte von über einem Jahrhundert zurückblicken und ist deshalb besonders ausgereift. Das Ihnen zustehende Schutzrecht wird von den Anwälten der Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Osnabrück, Akmaz & Kollegen, gesichert.

Das Fachgebiet des Rechtsanwalts für Arbeitsrecht

Sollten Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie auf professionelle und kompetente Unterstützung im Arbeitsrecht angewiesen sind, besuchen Sie gerne den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück. Unsere Leistungen umfassen alle Bereiche des Arbeitsrechts.

Akmaz & Kollegen sehen sich dazu berufen, Sie nicht nur in außergerichtlichen Rechtsfragen zu begleiten. Wir stehen Ihnen auch vor Gericht mit unserer gesamten Erfahrung und Kompetenz zur Seite. Unsere Kanzlei vertritt Sie auch an unserem zweiten Standort in Hannover mit gleichsam kompetenten Rechtsanwälten für Arbeitsrecht. Prozesse betreuen wir gar bundesweit.

Das Leistungsfeld der Kanzlei Akmaz & Kollegen liegt nicht nur im Bereich des individuellen Arbeitsrechts. Auch das Kollektivarbeitsrecht bildet einen Fachbereich, den wir betreuen. Das kollektive Arbeitsrecht umfasst Fragen des Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrechts. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück vertritt alle Mandantengruppen – egal ob Arbeitgeber, Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Arbeitnehmer.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sollte man stets mit vollem Elan und bestem Gewissen arbeiten. Können und Fachkompetenz allein reichen nicht – Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück setzt sich mit Verständnis, Aufmerksamkeit und größtem Engagement für Sie ein! Die Kanzlei Akmaz & Kollegen legt besonderen Wert auf eine individuelle Betreuung und einen regen Austausch mit seinen Mandaten. Nur so gelingt es, ergebnisorientiert zu arbeiten und seine Klienten umsichtig zu vertreten.

Unsere Leistungen

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Akmaz & Kollegen

Das Kompetenzfeld des Rechtsanwalts für Arbeitsrecht in Osnabrück umfasst alle Rechtslagen des Arbeitsrechts; die Leistungen von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht:

Individuelles Arbeitsrecht

  • Urlaubsrecht
  • Kündigungen, Freistellungen und Aufhebungsverträge
  • Abwehr einer Kündigung
  • Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Provisionen und Boni
  • Gestaltung, Beendigung oder Verhandlung über Arbeitsverträge
  • Zeugnisse
  • Abberufung der Geschäftsführung

Kollektives Arbeitsrecht

  • Verhandlungen über betriebliche Bestimmungen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Arbeitsrechtliche Beschlüsse
  • Sozialplanverhandlungen sowie Interessenausgleichsverhandlungen

Unterstützung bei Outsourcing, Neu- und Umstrukturierungen

  • Outsourcing, Umwandlungen, Änderung der Haftung
  • Übernahme anderer Unternehmen, Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen
  • Transfergesellschaften
  • Betriebsübergang nach § 613 a BGB

Fortbildungen und Seminare

  • Haftung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers
  • Mitspracherecht in sozialen und personellen Begebenheiten des Unternehmens
  • Direktionsrecht
  • Schulungsinhalte im kollektiven sowie individuellen Arbeitsrecht
  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Interessenausgleich/ Sozialplan

Persönliche Betreuung wird bei uns groß geschrieben!

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück leistet persönliche Betreuung

Die Kanzlei Akmaz & Kollegen steht Ihnen in allen Rechtsfragen zum Thema Arbeitsrecht professionell zur Seite. Kompetente Beratung und individuelle Unterstützung sind entscheidend, schließlich sollten arbeitsrechtliche Streitpunkte schnell und gründlich gelöst werden.

Wenden Sie sich auch gerne an uns, damit aus Rechtsfragen keine Streitpunkte entstehen. Wir betreuen Sie vom ersten Moment an. In unserer Kanzlei in Osnabrück beraten wir Sie bei Unsicherheiten zum Arbeitsrecht.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück unterstützen wir Sie in jedem Rechtsfall. Wenn Sie als Arbeitgeber dazu genötigt sind, einem Ihrer Angestellten zu kündigen, so begleiten wir Sie bei der Abwicklung. Es gilt eine Reihe wichtiger Faktoren zu berücksichtigen. Akmaz & Kollegen kümmert sich um eine rechtlich einwandfreie Abwicklung und Prüfung.

Bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht werden selbstverständlich aktuelle Arbeitsverträge ausgearbeitet. Mit der Unterstützung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht schützen Sie sich vor eventuellen rechtlichen Engpässen. Wir überprüfen bestehende Arbeitsverträge auf die Rahmenbedingung der aktuellen Gesetzeslage.

Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht unterstützt Arbeitgeber bei Rechtsfragen zur sogenannten „betrieblichen Übung“. Der Begriff bezeichnet eine wiederholte oder andauernde freiwillige Leistung seitens des Arbeitgebers, von denen der Arbeitnehmer begründet erwarten kann, dass sie zukünftig geleistet wird. Solche Leistungen sind zwar nicht vertraglich festgelegt, dennoch kann der Arbeitnehmer einen derartigen Rechtsanspruch erlangen. Daraus folgt, dass die betriebliche Übung nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig aufgehoben werden kann. Akmaz & Kollegen berät Sie gern und unterstützt Sie bei der Aufhebung.

Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück ist auch für Arbeitnehmer ein geeigneter Ansprechpartner. Die umfassende Beratung der Rechtsanwälte Akmaz & Kollegen klärt Unsicherheiten zu Arbeitsrecht und Ansprüchen der Arbeitnehmer.

Häufig treten Arbeitnehmer an uns heran, die spezielle Fragen zu beispielsweise Aufhebungsverträgen haben. Wir informieren Sie umfassend und klären unter anderem folgende Fragen:

  • Ist es sinnvoll eine Aufhebungsvereinbarung zu unterschreiben?
  • Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn die Vereinbarung nicht unterschrieben wurde?
  • Erhält der Betroffene tatsächlich keine Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit, wenn er eine Aufhebung unterzeichnet?

Auch andere Fragen zum Arbeitsrecht und Kündigungsverfahren werden beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück ausführlich erläutert.

  • Ist die Versetzung rechtmäßig?
  • Wie kann man gegen eine Abmahnung vorgehen?
  • Ist das Arbeitszeugnis einwandfrei?
  • Welche Mittel stehen dem Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zur Verfügung? Wir beraten Sie, verhindern rechtliche Streitigkeiten oder klären diese. Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie und vertreten Sie in allen Rechtslagen professionell.

Das Beratungsgespräch bei Akmaz & Kollegen in Osnabrück

Häufig verlaufen die ersten Gespräche recht ähnlich. Essenzielle Begebenheiten lassen sich oft schnell ausmachen, so dass bereits über das weitere Vorgehen informiert werden kann. Um eine tatsächlich hilfreiche Beratung durchführen zu können, empfehlen wir unseren Mandanten, eine Unterlagen mitzubringen; diese sind:

Der Arbeitsvertrag samt Änderungsvereinbarungen und etwaiger Tarifverträge, etwaige Abmahnungen oder Kündigungen, Rechtsschutzversicherungsnachweise sowie die neuesten Gehaltsabrechnungen.

Fernberatungen

Eine direkte persönliche Beratung ist nicht immer erforderlich. Gerne betreuen wir Sie auch telefonisch, per E-Mail oder Fax. Außerdem sind die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht – Akmaz & Kollegen – auch in Hannover persönlich für Sie erreichbar. Wir gewährleisten in jedem Fall eine bundesweite Betreuung.

Ihr Partner auf dem Gebiet Kündigung

Transparente Kostenberatung

Um eine hohe Zufriedenheit und eine gute Vertrauensbasis zu schaffen, pflegt Akmaz & Kollegen eine eindeutige und transparente Kostenabrechnung. Wir klären unsere Mandanten bereits im Vornhinein, soweit absehbar, über den finanziellen Faktor der Dienstleistung auf. Die Vergütung wird besprochen und findet in der Regel im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes statt. Im Einzelfall findet die Honorierung auch pauschal oder nach Stundensatz statt.

Wir klären bei besonderen Anzeichen auch auf, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben oder ob eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist.

Gerade für Unternehmen und Gewerbetreibende ist es ebenfalls zu empfehlen, einen Beratungshonorarvertrag auf monatlicher Basis abzuschließen.

Akmaz & Kollegen steht Ihnen bei einer Kündigung zur Seite

Wir unterstützen Sie, wenn Sie sich in der undankbaren Aufgabe befinden, jemanden kündigen zu müssen. Genauso unterstützen wir aber auch Arbeitnehmer, denen gegenüber eine ungerechtfertigte Kündigung ausgesprochen wurde. Eine Kündigung ist sowohl für Arbeitgeber, als auch aufseiten der Arbeitnehmer ein unangenehmes Ereignis. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück unterstützt Sie, um die Situation möglichst reibungslos zu bewältigen. Professioneller Rückhalt ist in solchen Fällen unverzichtbar, damit beide Parteien möglichst weit aufeinander zugehen können. Im Zweifelsfall vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

Der Ablauf einer Kündigung

Sobald eine Kündigung bereits ausgesprochen wurde, gilt es, einige bestimmte Optionen abzuwägen. Zunächst einmal muss geklärt werden, ob eine Kündigungsschutzklage erhoben wird. Ziel dieser Klage ist vordergründig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Tatsächlich versucht man aber häufig, eine Abfindung auszuhandeln. Eine Abfindung lässt sich aber auch außergerichtlich beschließen, solange das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zu stark beeinträchtigt ist. In einigen Fällen lohnt sich für den Arbeitnehmer auch die Unterzeichnung einer Aufhebungsvereinbarung, wobei unsere Kanzlei Sie über Nutzen und Risiken informiert.

Was es zu beachten gilt

Die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht entscheiden nach genauer Abwägung, welche Maßnahmen sinnvoll sind und kümmern sich um die erfolgreiche Umsetzung eben dieser.

Die Mandanten unserer Rechtsanwaltskanzlei müssen wir darauf aufmerksam machen, dass nach Aussprache der Kündigung eine dreiwöchige Frist nicht überschritten werden darf, sollte eine Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Wie läuft es beim Arbeitsgericht ab?

Der Ablauf eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht

Sobald eine Entscheidung in Richtung Kündigungsschutzklage getroffen wurde, trägt der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück das Anliegen an das Arbeitsgericht heran. Die Klage wird meist vom Beklagten nicht direkt erwidert, sodass ein Gütetermin festgelegt wird, der bereits einige Wochen nach Klageerhebung stattfindet. Der Termin hat zum Ziel, einen Vergleich auszuarbeiten, um eine einvernehmliche Einigung zu gewährleisten. Häufig gelingt es, die rechtliche Auseinandersetzung bereits an diesem Punkt vorzeitig beizulegen.

Kommt es während des Gütetermins jedoch zu keiner Einigung, so wird das Arbeitsgericht einen neuen Termin einberufen. Dieser sogenannte Kammertermin findet im überwiegenden Teil aller Fälle erst einige Monate im Anschluss an den Gütetermin statt. Auf diesem Wege hat jede Partei eine angemessene Frist, innerhalb der sie ihr Anliegen ausformulieren und darlegen, sowie Beweise vorlegen kann.

Der Kammertermin wird vor Gericht „streitig“ verhandelt. Neben dem Berufsrichter werden zwei ehrenamtliche Richter hinzugezogen, von denen einer von (irgendeiner) Arbeitgeber- und der andere von (irgendeiner) Arbeitnehmerseite gestellt werden. So ist eine ausgeglichene Entscheidung gewährleistet. Der Kammertermin hat – ebenso wie der Gütetermin – weiterhin auch den Zweck, Vergleichsvorschläge auszudiskutieren und zu präsentieren, um letztlich doch eine gütliche Einigung zu erzielen.

Führt auch der Kammertermin zu keiner Einigung, wird das Gericht entweder ein Urteil sprechen oder einen weiteren Termin ansetzen, der die Verkündung des Urteils zum Ziel hat.

In einigen Fällen wird der Gerichtstermin verschoben, wenn das Ende eines Rechtsstreits nicht erzielt wird und beispielsweise neue Beweismittel herangezogen werden müssen.

Ein ausgesprochenes Urteil besiegelt aber keinesfalls das Ende des Rechtsstreits: Jede Partei hat das Recht, im Anschluss an die Urteilsverkündung, in Berufung zu gehen und diese an das Landesarbeitsgericht heranzutragen.

Die Gerichtsgebühren

Die Höhe der Gerichtsgebühren ist verbindlich erst nach Ausspruch des Urteils absehbar. Generell liegen die Gebühren des Arbeitsgerichts niedriger als die des Amtsgerichts (Landgerichtes und Oberlandesgerichtes). Zieht ein Kläger seine Klage zurück, so fallen auch keine Gebühren an. Im Regelfall trägt nach Urteilsverkündung die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.

Bei einer Einigung hingegen fallen keine Gerichtskosten an.

Gerne schulen wir Sie

Arbeitsrecht-Schulungen durch Akmaz & Kollegen

Die Kanzlei der Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Osnabrück kann sich auf langjährige Erfahrung und detailliertes Fachwissen berufen. Im Laufe unserer Tätigkeit konnten wir wiederholt erkennen, dass sich die arbeitsrechtliche Kompetenz des Arbeitgebers entscheidend auf die Situation des Unternehmens auswirkt. Deshalb bietet die Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht – Akmaz & Kollegen – hausinterne Seminare an, die sich mit verschiedenen Themenbereiche des Arbeitsrechts befassen.

Als Arbeitgeber sollten Sie ein Sachverständnis haben, welches es Ihnen ermöglicht, rechtliche Streitpunkte möglichst bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Wir unterstützen das Führungspersonal von Unternehmen und schulen Sie im Arbeitsrecht sowie den Betriebsrat in Bereich des Betriebsverfassungsrechts.

Mögliche Schulungsinhalte – individuelles Arbeitsrecht

Akmaz & Kollegen bietet Seminare mit folgenden Themenschwerpunkten aus dem individuellen Arbeitsrecht:

  • Abmahnungen
  • Arbeitsverträge / Aufhebungsverträge
  • Arbeitszeitenregelungen
  • Arbeitszeugnisse
  • Dienstwagen
  • Direktionsrecht
  • Haftungen von Arbeitgebern/ -nehmern
  • Kündigungen und Kündigungsschutz
  • Urlaubsrecht

Mögliche Schulungsinhalte – kollektives Arbeitsrecht

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück halten wir auch Seminare zum Kollektivarbeitsrecht, die Ihnen bedeutende Erleichterung im Umgang mit Rechtsfragen bieten können. Zu den Schwerpunkten hier gehören:

  • Betriebsverfassung
  • Betriebsratswahlen
  • Interessenausgleiche und Sozialpläne
  • Mitbestimmung bei personellen und sozialen Begebenheiten
  • Tarifverträge

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder vor Ort in Osnabrück oder Hannover. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Zertifizierungen

Herr Akmaz ist Vorstand in der European Business Association (EUBA), einer Vereinigung von Unternehmern für Unternehmer. Darüber hinaus verfügt die Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht eine Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer Celle.