Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit

Durch das Altersteilzeitgesetz haben Arbeitsnehmer ab 55 Jahren die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit bis zur Rente zu halbieren. Der halbe Bruttolohn wird hierbei um mindestens 20 % aufgestockt. Diese Aufstockung und die anfallenden Rentenversichungsbeiträge übernehmen die Bundesagentur und die Träger der Grundsicherung. Die Voraussetzungen für die Aufstockung sind zum einen die Wiederbesetzung der Stelle durch einen Arbeitslosen oder die Übernahme durch einen Ausgebildeten erfolgt ist.