Spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht Osnabrück

In der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover haben sich zahlreiche Anwaltskanzleien aus allen Rechtsgebieten niedergelassen. Davon ist das Fachgebiet Arbeitsrecht mit insgesamt 78 Kanzleien am häufigsten vertreten. Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht hat sich insbesondere auf Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Aufgrund unserer speziellen Kompetenzfelder können wir Ihnen eine bestmögliche Beratung garantieren und Ihnen als Rechtsbeistand optimal mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Sie haben eine arbeitsrechtliche Angelegenheit, bei dem Sie einen kompetenten und professionellen Rechtsbeistand benötigen? Dann sind wir von Akmaz & Kollegen als Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück Ihr optimaler Ansprechpartner! Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen mit unserem problemorientierten Denken bei Seite.

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Die Kanzlei Akmaz & Kollegen

Akmaz & Kollegen – Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück

Als Ihr Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück stehen wir Ihnen mit unserem juristisch fundierten Wissen in den Bereichen Arbeitsrecht, Zivilrecht, Familienrecht sowie Wirtschaftsrecht zur Verfügung. Dank unserem internationalen Team können wir Ihnen als Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück eine optimale juristische Beratung auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Französisch anbieten und somit eine ungehinderte Kommunikation mit unseren Mandanten ermöglichen. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück garantiert Ihnen somit eine eingehende Beratung frei von jeglichen Sprachbarrieren. Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht gehört deutschlandweit zu den wenigen Kanzleien für Arbeitsrecht mit türkischsprachigen Fachanwälten für Arbeitsrecht. In Osnabrück sind wir die einzige türkischsprachige Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht (Stand: 18.10.2015). Ein weiterer Vorteil unserer Kanzlei für Arbeitsrecht ist die hervorragende Lage des Standorts. Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht ist sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestens zu erreichen. Darüber hinaus bieten wir Unternehmen die Möglichkeit, Beratungen direkt vor Ort in Ihren Räumlichkeiten abzuhalten, um für Sie wertvolle Zeit einzusparen.

Was genau versteht man unter dem Arbeitsrecht?

Definition von Arbeitsrecht

Wir von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht empfinden unser Fachgebiet als sehr spannend. Dies ist insbesondere dem Umstand zu verdanken, dass dieses juristische Fachgebiet einem stetigen Wandel unterliegt. So bestimmt es unter anderem die Gesamtheit der Rechtsregeln sowie die Beziehungen zwischen drei besonderen Gruppen. Im Arbeitsrecht sind die Beziehungen folgender Personengruppen festgelegt:

  • Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Zwischen Mitarbeitern, die im selben Unternehmen angestellt sind
  • Zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüssen (z.B. Einzelhandelsverband und Gewerkschaft)

Demnach behandelt das Arbeitsrecht sowohl Fragen des öffentlichen als auch des privaten Rechts, welche stets der aktuell geltenden Wirtschaftsverfassung unterliegen. Innerhalb der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland besteht die sogenannte Vertragsfreiheit, welche besagt, dass eigenverantwortliche Entscheidungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getroffen werden. In einem über Jahrzehnte andauernden Entwicklungsprozess im Arbeitsrecht haben heutzutage alle Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht auf Schutz. Dieses Schutzrecht gehört neben der Tarifautonomie sowie dem Betriebsverfassungswesen zu den ausschlaggebenden Komponenten im deutschen Arbeitsrecht. Wir von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht als Ihr Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück beraten Sie gerne ausführlich zu diesen Themen und anderen Angelegenheiten im Arbeitsrecht.

Wir sind Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Wir haben uns als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück insbesondere auf das Arbeitsrecht fokussiert und unterstützen Sie gerne in jeglichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Die Leistungen von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht umfassen das komplette Spektrum des Arbeitsrechts.

Bei Ihrem Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück werden Sie durchgehend – vom Anfang bis zum Schluss – betreut. Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht steht Ihnen nicht nur außergerichtlich zur Verfügung, sondern während des gesamten Prozesses, auch vor Gericht. Wir vertreten nicht nur Mandanten aus Osnabrück sowie unserem zweiten Standort Hannover und Umgebung, sondern agieren auf bundesweiter Ebene.

Als Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück vertreten wir sowohl Arbeitgeber und Geschäftsführer als auch leitende Angestellte und natürlich Arbeitnehmer im Rahmen des individuellen Arbeitsrechts. Eine individuelle Betreuung sowie Beratung stehen bei uns im Vordergrund und durch die Vertretung beider Parteien haben wir ein optimales Verständnis, um Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer bestmöglich zu vertreten.

Unsere Leistungen für Sie

Unsere Leistungen von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht

Individualarbeitsrecht

  • Urlaubsrecht, Wettbewerbsverbote
  • Probleme bei einer Entsendung (Expatriate)
  • Abwehr einer erwarteten Kündigung
  • Gerichtliche Interessenwahrnehmung in Kündigungsschutzverfahren
  • Kündigungen und Freistellungsvereinbarungen
  • Abberufung von der Geschäftsführung
  • Zeugnisse
  • Gratifikationen, Bonus, Provisionen und Tantiemen
  • Gestaltung, Änderung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Einvernehmliche Beendigung von Anstellungsverträgen

Kollektives Arbeitsrecht

  • Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Arbeitsrechtliche Beschlussverfahren
  • Betriebsvereinbarungsverhandlungen
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • Verhandlungen zur betrieblichen Mitbestimmung

Seminare und Fortbildungsveranstaltungen

  • Haftung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
  • Mitbestimmung in sozialen/personellen Angelegenheiten
  • Interessenausgleich/Sozialplan
  • Direktionsrecht
  • Schulungsinhalte im kollektiven Arbeitsrecht
  • Grundzüge der Betriebsverfassung
  • Schulungsinhalte im Individualarbeitsrecht
  • Kündigung und Kündigungsschutz

Beratung bei Outsourcing und Umstrukturierung

  • Betriebsübergang nach § 613 a BGB
  • Transfergesellschaft
  • Ankauf und Verkauf von Unternehmen, bzw. Betrieben und Betriebsteilen
  • Umwandlungen, Outsourcing

Individuelle Beratung

Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück steht für eine individuelle Beratung

Die Gebiete des Arbeitsrechts sind komplex und für einen Laien meist undurchschaubar. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich juristischen Beistand zu Hilfe zu nehmen, welcher Sie unterstützt und umfassend berät. In erster Linie sollten arbeitsrechtliche Streitigkeiten möglichst vermieden werden, weshalb Sie sich rechtzeitig an einen Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück wenden sollten. Wir von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht helfen Ihnen gerne bei Rechtsfragen. Wenn Sie als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen möchten, bedarf dies besonderer Maßnahmen und es sollte mit größter Vorsicht gehandelt werden. Als Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück können wir Ihnen dabei behilflich sein, bevorstehende Kündigungen ordnungsgemäß vorzubereiten und zu vollziehen, wodurch Ihnen etwaige zeit- und kostenintensive Klagen erspart bleiben können. Auch z. B. bei veralteten Arbeitsverträgen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen neue Arbeitsverträge, welche in allen Gesichtspunkten rechtswirksam sind und der aktuellen Gesetzlage entsprechen.

Ein wichtiger Punkt, auf den wir Sie als Arbeitgeber hinweisen möchten, ist das Institut der so genannten „Betrieblichen Übung“. Verhält sich der Arbeitgeber mehrmals „falsch“, können dem Arbeitnehmer Rechte erwachsen, obwohl diese nicht einmal vertraglich geregelt sind. In den häufigsten Fällen kommen Rechtsstreitigkeiten durch „freiwillige“ Sonderzahlungen zustande, wobei es die Aufgabe vom Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück ist, diese zu bereinigen bzw. diese erst gar nicht entstehen zu lassen.

Doch nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeitnehmern bedarf einer professionellen Beratung durch einen Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück. Oft kommt es vor, dass der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag unterschreiben soll um eine andernfalls drohende betriebsbedingte Kündigung zu umgehen. Verständlicherweise tauchen auf Seiten des Arbeitnehmers zahlreiche Fragen auf, die wir von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Ihnen verständlich und umfassend beantworten. Oder wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten, stehen wir Ihnen als Rechtsbeistand zur Seite und vertreten Sie auch bei gerichtlichen Verhandlungen.

Bundesweite Betreuung durch Fernberatungen möglich

Wenn Sie unsere Anwaltskanzlei nicht persönlich zu einem Beratungsgespräch aufsuchen können, stellt dies keineswegs ein Problem dar. Denn wir bieten unseren Mandanten ebenfalls die Möglichkeit, dringende Anliegen per Telefon, E-Mail sowie Fax zu besprechen. Sie können uns die notwendigen Unterlagen per Fax oder E-Mail zukommen lassen. Als Ihr Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück können wir Ihnen eine kompetente und effiziente Betreuung gewährleisten – und das deutschlandweit.

Was tun bei einer Kündigung

Keine versteckten Kosten beim Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück

In unserer Kanzlei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht stehen Transparenz und Vertrauen klar im Vordergrund. Bei uns erwarten Sie keine versteckten Kosten, sondern eine transparente Kostenaufstellung. Zusammen mit unseren Mandanten legen wir gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine rechtskonforme Vergütung fest, welche der Art der in Anspruch genommenen juristischen Tätigkeit entspricht. Transparenz ist für uns von höchster Priorität, denn nur im Hinblick darauf kann eine Vertrauensbasis zwischen dem Mandanten und dem Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück geschaffen werden. Alternativ können wir von der Kanzlei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht auch eine separate Vergütung vereinbaren, wie etwa eine Vergütung nach Stundensätzen oder etwa eine Pauschalhonorarvereinbarung. Nach dem RVG zahlen Sie nur die vom Gesetzgeber festgelegten Gebühren, welche in Abhängigkeit vom Streitwert der Angelegenheit variieren.

Sobald Sie einen Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück kontaktiert haben und die Problematik geklärt wurde, stellt sich nun die Frage, ob Sie einen Anspruch auf die sogenannte Prozesskostenhilfe haben oder eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen wird. Letzteres stellt die günstigere Variante dar. Die so genannte Prozesskostenhilfe wird Ihnen gewährt, wenn Sie aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten selber zu tragen. In unserer Kanzlei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht erhalten Sie im Falle einer gerichtlichen Rechtsangelegenheit eine Prognose zu den erwarteten Prozesskosten.

Wir sind Ihr Ansprechpartner bei Kündigungen

Eine Kündigung ist stets für beide Parteien – Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine unangenehme Angelegenheit. Wenn Sie als Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen müssen oder als Arbeitnehmer einer Kündigung bekommen haben, so stehen wir von der Kanzlei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht an Ihrer Seite. Auf der Seite des Arbeitnehmers unterstützen wir Sie dabei, einer erwarteten Kündigung vorzubeugen. Auf der Arbeitgeberseite beraten und unterstützen wir Sie kompetent dabei, gemeinsam eine rechtskräftige Kündigung vorzubereiten. Wenn die Kündigung jedoch bereits erklärt wurde, vertreten wir als Ihr Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück Ihre Interessen in einem Kündigungsverfahren vor Gericht.

Prozesskette einer Kündigung

Wenn Sie als Arbeitsnehmer eine Kündigung bekommen haben, muss rechtzeitig die Frage geklärt werden, ob eine Klage gegen die Kündigung – also eine Kündigungsschutzklage – erhoben werden soll oder nicht. Auf diese Weise wird letztendlich geklärt, ob das ggf. noch bestehende Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien fortgesetzt werden soll. In vielen Fällen besteht das primäre Ziel einer Kündigungsschutzklage darin, vor Gericht eine Abfindung zu erzielen, welche dann infrage kommt, sobald das Arbeitsverhältnis zwischen beiden Parteien wesentlich beeinträchtigt ist oder aber der Arbeitnehmer einen anderweitigen Arbeitsplatz in Aussicht hat. Hierbei besteht indes gelegentlich auch die Möglichkeit, bereits im Vorfeld einer Klage eine Einigung auf Zahlung einer Abfindung zu erzielen. Für Sie als Arbeitnehmer kann sich ausnahmsweise auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrages lohnen, welcher allerdings vorher einer eingehenden Beratung über die sozialrechtlichen Folgen einer Kündigung bedarf (Stichwort Sperrfrist).

Was muss ich als Mandant beachten?

Wir bitten Sie als Mandanten, in puncto Kündigung folgende Besonderheit zu beachten:

Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, so muss nach Zugang der Kündigung im Hinblick auf eine Kündigungsschutzklage die gesetzliche Frist von drei Wochen eingehalten werden. Ansonsten besteht keine Möglichkeit mehr, die Rechtmäßigkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Ist die 3-Wochen-Frist abgelaufen, wird auch die unwirksamste Kündigung zu einer wirksamen Kündigung.

Was geschieht bei einem Gerichtsverfahren?

Ablauf eines Gerichtsverfahrens

Entscheiden Sie sich zusammen mit Ihrem Anwalt Arbeitsrecht Osnabrück für eine Kündigungsschutzklage, verläuft der Prozess eines Arbeitsgerichtsverfahrens folgendermaßen:

Nachdem die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht wurde, bestimmt das Arbeitsgericht einen frühen Gütertermin. Dieser findet bereits einige Wochen nach Klageerhebung statt. Das Ziel dieses Gütetermins ist es, mithilfe eines Vergleichs eine gütliche Einigung zwischen beiden Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zu erzielen. Wenn beide Parteien vor Gericht anwesend sind, kann es zu einer beidseitigen Einigung kommen, welche zu einem vorzeitigen Ende des Rechtsstreits führt. Wenn keine Einigung erzielt werden konnte, findet ein zweiter Gerichtstermin statt, der so genannte Kammertermin.

Kommt es auch hierbei nicht zu einer Einigung, bestehen zwei Optionen:

Es kann entweder durch das Gericht unvermittelt zu einer Urteilsverkündung kommen oder es wird erneut ein neuer Termin angesetzt, welcher ausschließlich der verspäteten Urteilsverkündung dient. Sofern es zu keinem ordentlichen Abschluss des Rechtsstreits kommt, wird in einigen Fällen ein neuer – der dritte – Gerichtstermin bestimmt.

Erst nach einer Urteilsverkündung erfährt der Mandant verbindlich die Gesamtkosten der Gerichtsgebühren. Hierbei bewegen sich die Gebühren allerdings in einem weitaus geringeren Kostenbereich als bei einem Gerichtsverfahren im Amts- oder Landgericht. Im Falle Rücknahme der Klage durch den Kläger oder bei einer vorzeitigen Einigung entstehen beim Arbeitsgericht keine Gerichtsgebühren. Wenn das Gerichtsverfahren jedoch erst nach einem Urteil beendet wurde, muss in der Regel die unterliegende Partei die Gerichtskosten tragen, siehe § 12a Arbeitsgerichtsgesetz.