Arbeitsrecht Hannover

Wir von der Rechtsanwaltskanzlei Akmaz aus Hannover stehen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten kompetent und engagiert an Ihrer Seite.

Wir von der Rechtsanwaltskanzlei Akmaz & Kollegen – Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht – dürfen auf jahrelange Erfahrung und eine Vielzahl an erfolgreich begleiteten Mandanten aus Hannover und Umgebung zurückblicken. Unsere Spezialisierung auf das Arbeits- und Wirtschaftsrecht gewährleistet eine effiziente und kompromisslose gute Beratung.
Unsere Tätigkeiten umfassen das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts. Im Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber, Geschäftsführer, leitende Angestellte und selbstverständlich Arbeitnehmer. Wenn Sie einen kompetenten und professionellen Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover benötigen, können Sie in unserer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht einen vertrauenswürdigen und souveränen Ansprechpartner finden.
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Ihre Fachanwaltskanzlei in Hannover

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hannover

Das Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht repräsentiert eines der wichtigsten Rechtsgebiete in Deutschland. Das wird auch durch die Zahl der rund 80 allein in Hannover im Arbeitsrecht tätigen Kanzleien unterstrichen.

Beratung auf Deutsch, Türkisch, Englisch und Französisch

Unsere Rechtsanwaltskanzlei schafft mit juristisch fundiertem Wissen Abhilfe bei arbeitsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Unsere deutschen, türkischen, englischen und französischen Sprachkenntnisse ermöglichen eine ungehinderte globale Verständigung mit nahezu allen Beteiligten.

Erfolgreiche Lösungen für jeden Kunden

Für uns gibt es weder Sprach- noch Rechtsbarrieren. Wir möchten mit Ihnen gemeinsam erfolgreiche Lösungen finden. Hierbei gehört Akmaz & Kollegen zu den wenigen türkischsprachigen Fachanwaltskanzleien für Arbeitsrecht in ganz Deutschland; in Hannover stellt Akmaz & Kollegen sogar die einzige türkischsprachige Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht (gemäß Anwaltssuche über die Webseite der Rechtsanwaltskammer Celle, Stand 18.10.2015).

In unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof Hannover und zu sämtlichen Gerichten bietet die Kanzlei Akmaz & Kollegen eine hervorragende Infrastruktur für effiziente Dienstleistungen an.

Service vor Ort

Auf Unternehmenswunsch beraten und schulen wir unsere Mandanten in den Betriebsräumlichkeiten; so sparen Sie Zeit. Bei unseren Stammmandanten stehen regelmäßige wöchentliche Telefontermine sowie regelmäßiger E-Mail-Verkehr an der Tagesordnung.

Darauf kommt es an

Wir sind stets motiviert, für unsere Mandanten im Arbeitsrecht das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Akmaz & Kollegen legt Wert darauf, seinen Mandanten im Vorfeld eine Chancen- und Nutzen-Analyse der arbeitsrechtlichen Angelegenheit darzulegen. Das Arbeitsrecht beschreibt in erster Linie die Beziehungen und Streitigkeiten von drei Parteien:

  • Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. etwaigen Aushilfen
  • Beziehung zwischen den im selben Unternehmen zusammengeschlossenen Mitarbeitern untereinander
  • Beziehung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüssen, beispielsweise dem Einzelhandelsverband und der Gewerkschaft

Das Arbeitsrecht fasst somit Fragen des öffentlichen und des privaten Rechts zusammen und unterliegt hierbei immer der geltenden Wirtschaftsverfassung. Die Bundesrepublik Deutschland lebt eine soziale Marktwirtschaft. Hierdurch kommt den Menschen und insbesondere den Arbeiternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit zugute, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen.

Das Arbeitsrecht hat sich im vergangenen Jahrhundert grundlegend weiterentwickelt. Grundlegend ist in Deutschland jedoch die Tatsache geblieben, dass alle Arbeitnehmer ein Recht auf Schutz haben. Neben der Tarifautonomie und dem Betriebsverfassungswesen konstituiert dieses Schutzrecht eine weitere ausschlaggebende Komponente des deutschen Rechts, die wir bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hannover gerne ausführlich mit unseren Mandanten besprechen.

Unser Fachgebiet - unsere Leistungen

Unser Fachgebiet

Unsere Kanzlei ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover neben dem Wirtschaftsrecht somit besonders auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Wenn Sie Unterstützung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten benötigen, helfen wir von Akmaz & Kollegen Ihnen gern weiter.

A wie Arbeitsrecht

Wer A sagt, muss auch B sagen. Deshalb begleiten wir Sie im Arbeitsrecht nicht nur außergerichtlich, sondern stehen Ihnen in Hannover oder auch bundesweit auf dem gesamten Weg zur Seite – zur Not auch bis vor Gericht.

Wir von Akmaz & Kollegen vertreten unsere Mandanten als Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht nicht nur in Hannover, sondern auch an unserem zweiten Standort in Osnabrück. So betreuen wir viele Unternehmer insbesondere aus der gesamten norddeutschen Region, aber auch deutschlandweit.

Daher erstrecken sich unsere zahlreichen Leistungen neben der Betreuung unserer Mandanten auch auf die außergerichtliche sowie die gerichtliche Vertretung, und zwar als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover, Osnabrück und an jedem weiterem Arbeitsgericht in ganz Deutschland.

Beratung, Schulung, Fortbildung

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte sowie Betriebsräte und Arbeitnehmer sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht. Fokussierte Arbeitsrechtsberatung zu aktuellen Themen, beispielsweise dem Mindestlohn im Jahr 2015, gehören zu unseren Fachdisziplinen.

Fokus auf individuelle Arbeitsrecht-Beratung

In unserem Schwerpunktgebiet im Arbeitsrecht helfen wir unseren Mandanten nicht nur durch juristische Fachkompetenz. Wir gewährleisten eine – im Rahmen des rechtlich und ethisch Machbaren – erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit. Dabei priorisieren wir die individuelle Betreuung und Beratung jedes Einzelnen. Ausschließlich auf diesem Wege sehen wir uns in der perfekten Ausgangssituation, dem Anspruch an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover gerecht zu werden und maßgeschneiderte Lösungen für Ihr arbeitsrechtliches Problem zu schaffen.

Unsere Kompetenzen von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht

Neben unserem Fachgebiet als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Hannover bieten wir Ihnen bei Akmaz & Kollegen die nachfolgenden Leistungen und Themengebiete aus unserem Leistungsspektrum an:

Individualarbeitsrecht

  • Abwehr einer erwarteten Kündigung
  • gerichtliche Interessenwahrnehmung in Kündigungsschutzverfahren
  • Kündigungen und Freistellungsvereinbarungen
  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • einvernehmliche Beendigung von Anstellungsverträgen
  • Gestaltung, Änderung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Gratifikationen, Boni, Provisionen und Tantiemen
  • Abberufung von der Geschäftsführung
  • Probleme bei einer Entsendung (Expatriate)
  • Urlaubsrecht, Wettbewerbsverbote
  • Zeugnisse

Kollektives Arbeitsrecht

  • arbeitsrechtliche Beschlussverfahren
  • Betriebsvereinbarungsverhandlungen
  • Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Verhandlungen zur betrieblichen Mitbestimmung
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren

Seminare und Fortbildungsveranstaltungen

  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Direktionsrecht
  • Grundzüge der Betriebsverfassung
  • Haftung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
  • Interessenausgleich/Sozialplan
  • Mitbestimmung in sozialen/personellen Angelegenheiten
  • Schulungsinhalte im Individualarbeitsrecht
  • Schulungsinhalte im kollektiven Arbeitsrecht

Beratung bei Outsourcing und Umstrukturierung

  • Ankauf und Verkauf von Unternehmen, bzw. Betrieben und Betriebsteilen
  • Betriebsübergang nach § 613 a BGB
  • Transfergesellschaft
  • Umwandlungen, Outsourcing

Persönliche Beratung

Die persönliche Beratung und Vertretung genießt unsere höchste Priorität. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover ist es für Akmaz & Kollegen besonders wichtig, Ihnen einen persönlichen und ansprechbaren Rechtsanwalt zur Seite zu stellen, der Sie von Anfang bis Ende kompetent in allen arbeitsrechtlichen Belangen kompetent berät.

Arbeitsrechtlichen Streitigkeiten proaktiv zuvorkommen

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst – das Sprichwort gilt auch im Arbeitsrecht. Hinsichtlich arbeitsrechtlicher Streitigkeiten ist es vorteilhaft, gerichtliche Auseinandersetzungen erst gar nicht zur Entstehung gelangen zu lassen. Proaktive Vermittlungsgespräche für unsere Mandanten aus Hannover ermöglichen oft einen maximalen Erfolg.

Erfolg durch Beratung

Unsere Beratung kommt Ihnen in jedem Rechtsfall zugute, beispielsweise wenn Sie als Arbeitgeber beabsichtigen, einem Arbeitnehmer berechtigt zu kündigen. Größte Vorsicht ist geboten, da überall Fallstricke lauern.

Außerdem können z.B. Probleme auftreten, wenn sich Arbeitsverträge in einem veralteten Zustand befinden. Akmaz & Kollegen verhandelt und gestaltet für Sie Arbeitsverträge, die in allen Rechtspunkten wirksam sind. Darüber hinaus werden bestehende Arbeitsverträge daraufhin überprüft, ob enthaltene Klauseln mit der aktuellen Gesetzeslage und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes noch in Einklang gebracht werden können; nur so können Sie sicher sein, wenn es darauf ankommt.

Manchmal drängt im Arbeitsrecht die Zeit. Auch in Hannover werden Arbeitnehmer in Arbeitsverhältnissen vom Arbeitgeber bisweilen aufgefordert, eine Aufhebungsvereinbarung zu unterschreiben, die vorgeblich eine andernfalls drohende betriebsbedingte Kündigung verhindern soll. Hier drängen sich dem Arbeitnehmer verständlicherweise viele Fragen auf. Jetzt kommt es darauf an:

  • Bekomme ich wirklich keine Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit, wenn ich unterschreibe?
  • Bin ich dazu verpflichtet, die Vereinbarung zu unterschreiben?
  • Welche Folgen treten auf, wenn ich davon absehe?
  • Kann ich mich ggf. gegen eine Kündigung wehren?

Die Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Akmaz & Kollegen steht Ihnen in diesen und jeglichen weiteren arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite. Probleme des Arbeitsrechts klären wir und beugen diesen soweit wie möglich proaktiv vor. Als vertrauensvoller Rechtsanwalt stehen wir Ihnen im Arbeitsrecht jederzeit zur Seite und begleiten, beraten und vertreten Sie durch alle arbeitsrechtlichen Prozesse, sei es für Sie als Arbeitgeber oder sei es – selbstverständlich – für Sie als Arbeitnehmer.

Individuelle Beratung für Sie

Beratung auf hohem Niveau

Beratung beginnt mit Zuhören und lebt von gezielten Nachfragen. Für das erste Beratungsgespräch hat sich bei Akmaz & Kollegen in Hannover aufgrund jahrelanger Erfahrung ein bestimmtes Schema bewährt. Ungeachtet anspruchsvoller Fälle können im ersten Gespräch für Ihren Arbeitsrecht-Fall schon wesentliche Erkenntnisse über das zumeist unvermeidbare weitere Vorgehen gewonnen werden. Daher tritt die Bedeutung der Vorbereitung dieses ersten Gesprächs in den Vordergrund.

Um eine umfangreiche und aussichtsvolle Beratung zu gewährleisten, sollten Mandanten die folgenden Unterlagen zu ihrem ersten Beratungsgespräch in unsere Kanzlei in Hannover mitbringen:

  • Abmahnung(en), Kündigung(en)
  • Arbeitsvertrag (nebst Änderungsvereinbarungen)
  • die letzten drei Gehaltsabrechnungen
  • Tarifvertrag
  • Versicherungsschein der Rechtsschutzversicherung

Fernberatungen als weitere Möglichkeit

Die Fortschritte des 20. Jahrhunderts ermöglichen unseren Mandanten im Arbeitsrecht eine schnelle Kommunikation und ebenso schnelle Entscheidungen. Obwohl unsere meisten Mandanten aus Hannover kommen, sind Anfahrtswege nicht nur müßig und teuer, sondern vor allem auch zeitaufwendig.

Die digitale Kommunikation unserer Kanzlei für Arbeitsrecht Akmaz & Kollegen ist für uns selbstverständlich. Neben 100%iger Datensicherheit erwarten unsere Mandanten neben der optimalen persönlichen Beratung schnelle Lösungen via Telefon und Mail für dringende Anliegen. Senden auch Sie uns erforderliche Unterlagen per E-Mail oder Fax zu. Auf diesem Wege ist es uns als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht möglich, eine bundesweite Betreuung von Hannover aus problemlos zu gewährleisten.

Flatrate im Arbeitsrecht

Eine Vielzahl unserer betrieblichen Mandanten nutzt unsere „Flatrate für Arbeitsrecht“. Entstanden ist die Idee aus praktischen Gründen, da es bei regelmäßiger Betreuung für unsere gewerblichen Auftraggeber ein niedriger administrativer Aufwand ist. Daher konnten wir mit der Zeit feststellen, dass es speziell für Unternehmen und Gewerbetreibende profitabler ist, einen Beratungshonorarvertrag auf monatlicher Basis abzuschließen, der ohne formelle Umstände jederzeit gekündigt werden kann.

Ausführliche Kostenberatung

Die Transparenz und Klarheit der Kostenberechnung ist unser Aushängeschild. Wenn sich unsere Mandanten bei Akmaz & Kollegen mit möglichen Zahlungszeitpunkten und Erfolgsaussichten vertraut gemacht haben, unterstützt das eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Mit Rücksicht auf die Art der in Anspruch genommenen anwaltlichen Tätigkeit legen wir zusammen mit unseren Mandanten eine Vergütung fest, die ihre Berechtigung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) findet – oder aber es kommt zu einer separaten Vergütungsvereinbarung wie etwa einer Pauschalhonorarvereinbarung oder einer Vereinbarung nach Stundensätzen.

Lässt man die gesonderte Vergütungsvereinbarung außer Acht, tritt automatisch das RVG in Kraft, bei dem die vom Gesetzgeber festgelegten Gebühren je nach Streitwert der Angelegenheit variieren können. Für uns ist es jedoch wichtiger, für unsere Mandanten über arbeitsrechtliche Lösungen zu sprechen, als über die finanzielle Gestaltung zu debattieren. Bisher haben wir allen unseren Mandanten zu bezahlbaren Dienstleistungen zum Thema Arbeitsrecht in Hannover verholfen.

Prozesskostenhilfe als Option

Die Prozesskostenhilfe ist auch im Arbeitsrecht eine gute Option. Sie erhalten bei Akmaz & Kollegen in Hannover während des gesamten arbeitsrechtlichen Prozesses eine Prognose, die das zu erwartende Prozesskostenrisiko einwandfrei klärt. Steht daher die Grundproblematik fest, klären wir, ob Anspruch auf die sogenannte Prozesskostenhilfe besteht oder ob im noch günstigeren Fall eine Rechtsschutzversicherung alle entstehenden Kosten trägt.

Was ist zu tun bei einer Kündigung?

Bei Kündigungen sind wir an Ihrer Seite

Kündigen ist genauso schlimm wie gekündigt zu werden

Nichts ist für einen Arbeitnehmer schlimmer, als gekündigt zu werden. Immer wieder erhalten wir Kontaktaufnahmen von Arbeitnehmern, die von einer Kündigung betroffenen sind. Im Gegensatz dazu stehen aber auch Arbeitgeber vor einer schwierigen Aufgabe: eine Kündigung aussprechen zu müssen. Beidseitig können oftmals unnötige Kündigungen vermieden werden.

Daher helfen wir von der Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht aus Hannover Akmaz & Kollegen gerne bereits im Vorfeld, denn Kündigungen sind sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber keine willkommene arbeitsrechtliche Angelegenheit. Viel lieber würden beide Seiten über berufliche Erfolge und Visionen diskutieren, als sich mit einer solchen Unannehmlichkeit abgeben zu müssen.

Als Analogie ausgedrückt: Erfolgreiche Lösungen werden nicht durch das Schälen der Frucht, sondern durch das Analysieren des Kerns erarbeitet.

Ablauf einer Kündigung

Unabhängig ob von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite: Sobald es zu einer Kündigung kommt, muss die Frage nach der Erhebung einer Kündigungsschutzklage aufgegriffen werden – es ist zu klären, inwieweit das noch bestehende Arbeitsverhältnis fortzusetzen ist.

Häufig besteht das eigentliche Ziel einer so genannten Kündigungsschutzklage darin, eine Abfindung vor dem Arbeitsrechtsgericht Hannover zu erzielen, die vorwiegend dann in Frage kommt, wenn die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und -nehmer signifikant beeinträchtigt sind oder der Arbeitnehmer einen alternativen Arbeitsplatz bereits in Aussicht hat. Hierbei kann auch im Vorfeld der Klage eine Einigung auf Zahlung einer Abfindung getroffen werden.

Gerne handeln wir als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover für Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung aus. In einigen Fällen kann sich der Abschluss eines Aufhebungsvertrages für Sie als Arbeitnehmer rentieren, wobei zunächst eine eingehende Beratung über die sozialrechtlichen Folgen einer Kündigung und auch über die Sperrzeit des Arbeitslosengeldes stattfinden sollte.

Was zählt bei einer Kündigung?

Schnelligkeit zählt. Wenn Sie bisher über das Thema Arbeitsrecht im Großraum Hannover alles durchgelesen haben, sollten Sie spätestens jetzt zum Hörer greifen. Lassen Sie uns gemeinsam einen „Schlachtplan“ für Ihre aktuelle Situation ausarbeiten.

Angrenzend an Beratung im Arbeitsrecht in Hannover entscheiden Akmaz & Kollegen, ob eine Kündigungsschutzklage erhoben werden sollte oder nicht. Weitere Aspekte arbeitsrechtlicher Parameter werden begutachtet.

WICHTIG: Rufen Sie unter 0511 8564954 an – Hotline für Arbeitsrecht in Hannover.

In puncto Kündigung bitte Folgendes beachten: Sobald der Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, ist bezüglich einer Kündigungsschutzklage die gesetzliche Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung zu beachten. Sonst kann die Kündigung gerichtlich nicht mehr angegriffen werden!!! Nach Ablauf von 3 Wochen wird die unwirksamste Kündigung sozusagen zu einer wirksamen Kündigung!

Das Arbeitsgerichtsverfahren

Das Arbeitsgerichtsverfahren

Haben wir uns als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover für eine Kündigungsschutzklage entschieden, wird das Arbeitsgerichtsverfahren wie folgt ablaufen.

Im Anschluss an die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Hannover, die der beklagte Arbeitsgeber in der Regel zunächst nicht erwidert, wird vom Gericht ein so genannter Gütetermin festgelegt, der im Normalfall bereits innerhalb von 2 bis 4 Wochen stattfindet. Ziel des Gütetermins ist, mittels eines Vergleichs eine gütliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erzielen. Durch die häufig persönliche Anwesenheit der Parteien verläuft die Sachverhaltsaufklärung ordentlich und kann zumeist zu einem vorzeitigen Ende des Rechtsstreits führen, indem es vor dem Arbeitsgericht Hannover zu einer beidseitigen Einigung kommt.

Ist keine gütliche Einigung erzielt worden, findet vor dem Arbeitsgericht Hannover ein zweiter Gerichtstermin statt: Der so genannte Kammertermin wird anberaumt. Dieser findet oft allerdings erst einige Monate nach dem ersten Termin statt. Dank der hiermit gewonnenen Zeit sind die Parteien in der Lage, ihre Rechtsansichten schriftlich darzulegen und beispielsweise erforderliche Beweise vorzubringen.

Im Gegensatz zum Gütetermin wird der Kammertermin „streitig“ verhandelt. Das Gericht setzt sich neben dem Berufsrichter aus zwei ehrenamtlichen Richtern zusammen, den sogenannten Laienrichtern, wobei jeweils ein Laienrichter von einer Partei vorgeschlagen wird. Auf diese Weise ist eine ausgeglichene Entscheidungsgewalt im Gerichtssaal garantiert. Auch in diesem Verfahrensstadium wirkt das Gericht noch auf eine Einigung hin.

Kommt es nach diesem Termin immer noch nicht zu einer Einigung, können weitere Schritte folgen: Entweder kommt es durch das Gericht sofort zu einer Urteilsverkündung oder es wird ein neuer Termin angesetzt, der ausschließlich der späteren Urteilsverkündung dient. In Ausnahmefällen wird jedoch ein weiterer (dritter) Gerichtstermin beim Arbeitsgericht Hannover bestimmt, sofern es zu keiner ordentlichen Beendigung des Rechtsstreits gekommen ist. Das kann der Fall sein, wenn beispielsweise eine (weitere) Beweisaufnahme durchgeführt werden muss.

Es wird leider noch komplexer. Denn nach der abschließenden Verkündung des Urteils muss der Fall noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Billigt auch nur eine der Parteien die Entscheidung des Arbeitsgerichtes nicht, darf sie gegen das Urteil eine Berufung beim Landesarbeitsgericht in Hannover einlegen. Daher sollte von Anfang an ein erfahrener und fachkundiger Rechtsanwalt mit dem gesamten arbeitsrechtsrechtlichen Prozess betraut werden.

Gerichtsgebühren

In welchem Umfang Sie Gerichtsgebühren zahlen müssen, wissen Sie gelegentlich erst nach der Urteilsverkündung. Dabei fallen die Gebühren allerdings erheblich geringer als im Amtsgerichtsverfahren usw. aus. Zieht der Kläger seine Klage zurück oder einigen sich die Parteien, besteht für das Arbeitsgericht Hannover kein Grund, Gerichtsgebühren anzusetzen; bei einem Vergleich also fallen keine Gerichtsgebühren an. Wird das Gerichtsverfahren allerdings nach einem streitigen Verfahren durch ein Urteil beendet, kann Sie auch selbst der beste Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover im Normalfall nicht davor bewahren, dass die unterliegende Partei die gerichtlichen Aufwendungen zu tragen hat. Laut dem § 12a ArbGG heißt es, dass jede Partei die Kosten seines Anwaltes selber zu tragen hat, egal ob er gewinnt oder verliert.

Schulungen und Zertifizierungen

Schulungen für Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliches Wissen ermöglicht Unternehmen eine ungeheure Kostenersparnis – ob direkt durch uns vermittelt oder auch langfristig durch die Inanspruchnahme unserer Schulungen im Arbeitsrecht in Hannover.

Unser Team bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht ist durch unsere jahrelange Erfahrung als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover zu dem Schluss gekommen, dass fachspezifisches Wissen zu rechtswissenschaftlichen Bereichen wie dem Arbeitsrecht bei tatsächlichem Eintreten arbeitsrechtlicher Dispute zu einer entscheidenden Kostenminimierung führen kann. Daher bieten wir die Möglichkeit hausinterner Seminare und Schulungen an, die wir im Vorfeld speziell an die Gegebenheiten Ihres Unternehmens anpassen.

In der Rolle des Arbeitgebers sollten Sie sich ein Sachverständnis von arbeitsrechtlichen Vorschriften und Gesetzen aufbauen und diese selbstverständlich auch beachten, denn auch nur die geringsten Wissenslücken können im Ernstfall erhebliche Schäden nach sich ziehen. In unserer Tätigkeit als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover unterstützen wir Entscheidungsträger, indem wir fundierte Sachkenntnisse in unseren Seminarangeboten vermitteln. Darüber hinaus schulen wir als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht auch Ihren Betriebsrat auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts.

Beispiele für Schulungsinhalte im Individualarbeitsrecht

Anbei erhalten Sie in Kurzform einige arbeitsrechtliche Themen zu den Schulungsinhalten, die das Individualarbeitsrecht betreffen. Mit dem erlernten Know-how können Sie die Kosten zukünftiger rechtlicher Probleme auf ein Minimum reduzieren.

  • Abmahnung
  • Arbeitszeitfragen
  • Arbeitszeugnis
  • Aufhebungsvertrag und Arbeitsvertrag
  • Dienstwagen
  • Direktionsrecht
  • Haftung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
  • Kündigungsschutz und Kündigung
  • Urlaubsrecht
  • und vieles mehr

Beispiele für Schulungsinhalte im kollektiven Arbeitsrecht in Hannover

Auch im kollektiven Arbeitsrecht bieten wir Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover die Möglichkeit, die auf Sie zukommenden Kosten gerichtlicher Verfahren bedeutend zu reduzieren, indem Sie bei Akmaz & Kollegen erlerntes Wissen aus folgenden Bereichen geschickt einsetzen.

  • Betriebsratswahlen
  • Grundzüge der Betriebsverfassung
  • Mitbestimmung in personellen/sozialen Angelegenheiten
  • Sozialplan/Interessenausgleich
  • Tarifverträge
  • und vieles mehr

Haben wir Ihr Interesse an unserem Seminarangebot geweckt? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme mit Akmaz & Kollegen, Ihrer Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hannover. Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles und unverbindliches Angebot zu unseren Schulungsseminaren.

Mitgliedschaften, Verbände und Zertifizierungen

Zwar ist die Qualität der Arbeit mit Mandanten uns wichtiger als die Mitgliedschaften in Verbänden, Vereinen oder Institutionen oder der Erhalt zahlreicher Zertifizierungen. Dennoch kann die Qualität und Quantität dieser die Kompetenz eines Dienstleisters unterstreichen. Daher sind wir als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht im Raum Hannover im Namen vom Herrn Akmaz dankbar und stolz, im Vorstand der European Business Association (EUBA) über einen Sitz zu verfügen. Diese Vereinigung von Unternehmern für Unternehmer ist insbesondere im europäischen Raum tätig. Ferner verfügt Akmaz & Kollegen wie jeder Fachanwalt und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Hannover über eine Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer zu Celle.