Anwaltskanzlei Akmaz & Kollegen, Ihr Spezialist für Arbeitsrecht in Hannover

Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitsrechts ist die Anwaltskanzlei Akmaz & Kollegen mit Sitz in Hannover. Unsere Fachanwälte verfügen über langjährige Erfahrungen in allen Aspekten des Arbeitsrechts und beraten Sie gern, individuell und kompetent. Wir stehen Ihnen auch bei Vertragsverhandlungen beratend zur Seite und erstellen den für Ihre Bedürfnisse optimalen Vertrag, um spätere rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Selbstverständlich vertreten wir auch Ihre Interessen durch alle Instanzen hindurch, falls erforderlich auch bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Wir betreuen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus allen Branchen und sind Ihr kompetenter Partner auf allen Gebieten des Arbeitsrechts.

Das Arbeitsrecht in Deutschland

In Deutschland gibt es kein umfassendes Arbeitsgesetz wie etwa in Frankreich und anderen Ländern. Die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird vielmehr durch eine Vielzahl von einzelnen Gesetzen und Rechtsverordnungen geregelt. Diese behandeln jeweils bestimmte Aspekte der Arbeitsverhältnisse, wie beispielsweise die Arbeitszeit, Urlaub, Mutterschutz, Kündigungsschutz oder den Mindestlohn. Darüber hinaus ist auch die aktuelle Rechtsprechung deutscher Gerichte, des Bundesgerichtshofes und auch des Europäischen Gerichtshofes zu beachten. Die Gesetzeslage im deutschen Arbeitsrecht ist daher sehr komplex und unübersichtlich und es empfiehlt sich schon im Vorfeld, etwa bei der Vertragsgestaltung, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Im deutschen Arbeitsrecht wird grundsätzlich zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht unterschieden.

Individualarbeitsrecht

Im Individualarbeitsrecht werden die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer geregelt. Hierbei geht es hauptsächlich um die Themenbereiche Arbeitsvertrag, einschließlich seiner Ausgestaltung hinsichtlich Entlohnung, Urlaubsregelung u.v.m., und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Arbeitsverhältnis kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer durch eine Kündigung beendet werden. Dabei sind jedoch für die Wirksamkeit einige wichtige Punkte zu beachten. Eine weitere Möglichkeit ist der Aufhebungsvertrag, der ebenfalls mit Sorgfalt gestaltet werden sollte, um Konfliktpotenzial zu vermeiden.

Kollektivarbeitsrecht

Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Koalitionen auf beiden Seiten, also beispielsweise das Verhältnis zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften einerseits und Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden andererseits. Unter das Kollektivarbeitsrecht fallen Themen wie Tarifverträge, Mitbestimmung und Arbeitskampf mit Streik und Aussperrung.

Die Leistungen der Anwaltskanzlei Akmaz & Kollegen

Wir legen großen Wert darauf, unsere Mandanten in jedem Stadium Ihres Rechtsstreites umfassend und sorgfältig zu betreuen. Dabei werden wir

  • – in einem ausführlichen Gespräch den Sachverhalt klären und alle für den Rechtsstreit relevanten Unterlagen sichten,
  • – Ihren Fall rechtlich prüfen,
  • – Sie umfassend über die Rechtslage und die Erfolgsaussichten informieren
  • – Ihnen Empfehlungen für das weitere Vorgehen geben,
  • – Sie je nach Lage sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht durch alle Instanzen hindurch vertreten,
  • – für die Durchsetzung und Vollstreckung Ihrer Ansprüche sorgen.

Da jeder Fall anders gelagert ist und seine Besonderheiten hat, widmen wir Ihnen und Ihrem Fall die größte Aufmerksamkeit. Unser erklärtes Ziel ist, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und als unseren Mandanten zufrieden zu stellen.

Die Leistungen für Arbeitnehmer

Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer verschiedener Hierarchieebenen und aus den unterschiedlichsten Branchen.

Die Fachanwälte unserer Kanzlei sind mit allen Aspekten und den neuesten Entwicklungen des Arbeitsrechts bestens vertraut und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Der häufigste Fall mit dem unsere Mandanten konfrontiert sind, ist die Kündigung. Diese muss wegen Formfehlern oder eventuell greifender Kündigungsschutzregeln nicht immer das letzte Wort sein. Wir unterstützen Sie tatkräftig bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Ein kritischer Punkt bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist häufig  auch die Formulierung von Arbeitszeugnissen.

Ein Arbeitsverhältnis kann auch in gegenseitigem Einvernehmen beendet werden, was durch einen Aufhebungsvertrag geregelt wird. Wirtschaftlich bedeutende Teile dieses Vertrages sind die Abfindung und die Konkurrenzklausel. Wir beraten Sie über die optimale Verhandlungsstrategie und die angemessene Vertragsgestaltung.

Neben der Lösung von Konflikten mit Arbeitgebern unterstützen wir Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Interessen bei der Bundesanstalt für Arbeit, Krankenkassen und anderen Behörden.

Die Leistungen der Anwaltskanzlei Akmaz & Kollegen für Arbeitgeber

Die Komplexität des Arbeitsrechts in Deutschland bedeutet eine große Herausforderung für ein Unternehmen, das über keine eigene Rechtsabteilung verfügt. Schon ein Formfehler bei der Vertragsgestaltung oder einer Kündigung kann sich zu einem kostspieligen Problem entwickeln. Wir helfen Ihnen, dieses Risiko zu vermeiden. Andere häufig wiederkehrende Themen sind die rechtswirksame Befristung von Beschäftigungsverhältnissen, die Regelung flexibler Arbeitszeiten und die Problematik der Scheinselbstständigkeit bei freien Mitarbeitern.

Wir beraten Sie in allen Fragen zum Betriebsverfassungsrecht und Betriebsvereinbarungen, sowie beim korrekten Umgang mit Problemen im Zusammenhang mit Schwerbehinderten und Arbeitsunfähigkeit, dem Mutterschutz und der Elternzeit.

Anwaltskanzlei Akmaz & Kollegen in Hannover

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind in allen Fragen des Arbeitsrechts Ihr kompetenter Ansprechpartner und wir garantieren Ihnen eine professionelle Beratung und konsequente Verfolgung Ihrer Interessen. Wir vertreten Sie nicht nur in Hannover, sondern auch im ganzen Bundesgebiet. Wir wollen, dass Sie Ihr Recht bekommen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, entweder telefonisch oder per E-Mail.