Fachanwalt Arbeitsrecht Hannover

In der niedersächsischen Hauptstadt Hannover sind mehr als 70 Rechtsanwälte im Arbeitsrecht tätig. Auch die Rechtsanwaltskanzlei Akmaz & Kollegen vertritt seine Mandanten im Arbeitsrecht und gewährleistet höchste Fachkompetenz. Das Leistungsangebot erstreckt sich vom Arbeitsrecht bis hin zum Wirtschaftsrecht. Aufgrund langjähriger Erfahrungen bieten wir unseren Mandanten sehr hohe Erfolgschancen sowie eine umfassende Beratung bei Ihnen vor Ort oder bei uns in der Kanzlei beim neuen Fachgerichtszentrum in Hannover.

Bei dringenden Anfragen oder Problemen ist das Team von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht jederzeit für Sie da und kann individuell Termine vergeben. Unser Spezialgebiet ist das Arbeitsrecht, wodurch wir schon viele Mandanten bei ihren Angelegenheiten erfolgreich unterstützen konnten. Ferner bieten wir unseren Mandanten die Möglichkeit, unsere Leistungen auch auf türkischer Sprache wahrzunehmen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und vertreten Sie in rechtlichen Angelegenheiten.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt Arbeitsrecht Hannover bei Akmaz & Kollegen

Auf rechtliche Fragen haben wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hannover stets Lösungen, sodass Sie als Mandant die Sicherheit haben, bei den Problemen bestens betreut zu werden. Neben der deutschsprachigen Anwaltstätigkeit bieten wir Ihnen Beratungen und rechtliche Vertretung auch in englischer, türkischer und französischer Sprache an. Aufgrund dieser Möglichkeit, mit unseren Mandanten auf mehreren Sprachen ungehindert zu kommunizieren, sind wir deutschlandweit eine der wenigen Arbeitsrechtkanzleien, die diesen Service bieten können. Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht gehört zu den deutschlandweit sehr wenigen türkischsprachigen Kanzleien für Arbeitsrecht, in der Stadt Hannover gibt es z.B. nur zwei türkischsprachige Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Die Anbindung sowie die gesamte Umgebung unserer Kanzlei ist von weiteren vor Ort ansässigen Kanzleien geprägt, wodurch auch die Zusammenarbeit mit anderen Fachanwälten ermöglicht wird. Nahe dem neuen Fachgerichtszentrum (gleich hinter dem Land- und Amtsgericht) sowie dem Hauptbahnhof Hannover haben unsere Mandanten gute Möglichkeiten Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht sowohl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto zu erreichen. Weiterführend bieten wir unseren gewerblichen Mandanten das Angebot, sie vor Ort zu besuchen, sodass ein Besuch in unserer Anwaltskanzlei nicht nötig ist und so für den Mandanten Zeit eingespart werden kann.

Was versteht man unter dem Begriff Arbeitsrecht?

Das Rechtsgebiet Arbeitsrecht unterliegt regelmäßig Veränderungen, sodass auch die Fachanwälte sich ständig fortbilden, um den Mandanten eine kompetente Rechtsberatung bieten zu können. Die Rechtsregeln, die sich mit der Arbeit einer abhängigen Beschäftigung befassen, werden im Arbeitsrecht zusammengefasst. Grundsätzlich definiert das Arbeitsrecht Beziehungen und Streitigkeiten zwischen drei verschiedenen Gruppen:

  • zwischen Mitarbeitern eines Unternehmens intern
  • zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Aushilfen
  • zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüssen (z.B. Einzelhandelsverband und Gewerkschaft)

Das Arbeitsrecht setzt sich also nicht nur aus Fragen des öffentlichen sondern auch des privaten Rechts zusammen und unterliegt dabei immer der derzeit geltenden Wirtschaftsverfassung. In der Bundesrepublik Deutschland herrscht die soziale Marktwirtschaft, welche die Vertragsfreiheit eröffnet und den Arbeitgebern und Arbeitnehmern eigenverantwortliche Entscheidungen überlässt. In Folge der jahrzehntelangen Entwicklungen im Bereich des Arbeitsrechts haben die Arbeitnehmer Recht auf Schutz bei arbeitsrechtlichen Problemen. Neben dem Betriebsverfassungswesen und der Tarifautonomie bestehen durch dieses Schutzrecht weitere elementare Faktoren. Diese besprechen wir als Fachanwalt für Arbeitsrecht Hannover gerne mit Ihnen persönlichen, sodass Sie sich ein Bild von Ihrer momentanen Situation machen können. In einem Erstgespräch fassen wir Ihre Lage zusammen und erstellen anhand dessen einen umfassenden Plan, den wir für Ihren Erfolg konzipieren.

Das Fachgebiet Arbeitsrecht in Hannover

Wir von Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht sind auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht spezialisiert und bieten unseren Mandanten in sämtlichen Angelegenheiten des Arbeitsrechts kompetente und umfassende Beratung. In unserer Kanzlei behandeln wir das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts, sodass wir in jeglicher Hinsicht bestens aufgestellt sind.

Unsere Mandanten erhalten von uns nicht nur außergerichtliche Unterstützung sondern insbesondere auch Unterstützung vor den Arbeitsgerichten. Wir beraten des Weiteren nicht nur Mandanten aus Hannover; ebenso helfen wir auch über unseren zweiten Kanzleistandort in Osnabrück unseren Mandanten. Schlussendlich sind wir für Sie auch bundesweit in ganz Deutschland tätig.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht Hannover decken wir in unserer Kanzlei alle Schwerpunkte des Arbeitsrechts ab. Nicht nur Arbeitnehmer besuchen uns in unserer Hannoveraner Kanzlei sondern auch Arbeitgeber, Geschäftsführer sowie leitende Angestellte nehmen unser Knowhow in Anspruch.

Nicht nur die Fachkompetenz des Anwaltes ist von großer Bedeutung; das Verständnis für den Mandanten und sein Anliegen sind ebenso relevant. Eine Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht ist nicht bereits dann erfolgreich, wenn fachlich alles korrekt abgehandelt wurde. Auch die Zusammenarbeit und das gegenseitige Vertrauen spielen eine wichtige Rolle. Aufgrund dessen legen wir in unserer Rechtsanwaltskanzlei viel Wert auf eine individuelle Betreuung sowie Beratung, wobei wir unseren Fokus auf die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekte Ihres Falles legen.

Die Leistungen im Arbeitsrecht

Unser Leistungsspektrum

Einen Ausschnitt unserer breit gefächerten Dienstleistungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts:

Individualarbeitsrecht

  • Gestaltung, Änderung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • einvernehmliche Beendigung von Anstellungsverträgen (Aufhebungsvereinbarung)
  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Kündigungen und Freistellungsvereinbarungen
  • Vorbereitung einer Kündigung
  • Abwehr einer erwarteten Kündigung
  • gerichtliche Interessenwahrnehmung in Kündigungsschutzverfahren
  • Abberufung von der Geschäftsführung
  • Zeugnisse
  • Urlaubsrecht, Wettbewerbsverbote
  • Probleme bei einer Entsendung (Expatriate)
  • Gratifikationen, Bonus, Provisionen und Tantiemen

Seminare und Fortbildungsveranstaltungen

  • Schulungsinhalte im Individualarbeitsrecht
  • Haftung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
  • Direktionsrecht
  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Grundzüge der Betriebsverfassung
  • Interessenausgleich/Sozialplan
  • Mitbestimmung in sozialen/personellen Angelegenheiten
  • Schulungsinhalte im kollektiven Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht

  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • arbeitsrechtliche Beschlussverfahren
  • Verhandlungen zur betrieblichen Mitbestimmung
  • Betriebsvereinbarungsverhandlungen

Beratung bei Outsourcing und Umstrukturierung

  • Transfergesellschaft
  • Umwandlungen, Outsourcing
  • Betriebsübergang nach § 613 a BGB
  • Ankauf und Verkauf von Unternehmen, bzw. Betrieben und Betriebsteilen

Individuelle Betreuung bei Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht Hannover

Wir sind als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover bezüglich aller arbeitsrechtlichen Probleme Ihr Ansprechpartner! Dabei legen wir bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht sehr viel Wert auf richtige Unterstützung und Beratung – denn bezüglich arbeitsrechtlicher Streitigkeiten ist es vorbeugend besser, diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Aufgrund dessen stehen wir unseren Mandanten in unserer Kanzlei in Hannover bei den Rechtsfragen zum Arbeitsrecht gerne bei.

Unsere Rechtsberatung wirkt sich in jedem Streitfall für Sie positiv aus, beispielsweise wenn Sie als Arbeitgeber beabsichtigen, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Dann sollte man vorsichtig handeln, da es eine Menge Stolpersteine gibt, über die man fallen kann. Als Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover bereiten wir Ihnen eine ordnungsgemäße Kündigung vor. Folglich ersparen Sie sich als Arbeitgeber etwaige kostenintensive Klagen und reichlich Zeit.

Bei veralteten Arbeitsverträgen können Unstimmigkeiten auftreten, sodass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht benötigt wird. Im Zuge unserer Rechtsberatung besprechen wir gemeinsam mit den Arbeitgebern die Verträge und erarbeiten anschließend einen neuen Arbeitsvertrag, der rechtswirksam gestaltet ist. Auch die bestehenden anderen Arbeitsverträge werden durch unsere Fachanwälte geprüft. Dabei wird genau untersucht, welche der Klauseln mit der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konform gehen.

Auch Arbeitnehmer bedürfen einer kompetenten Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover. In vielen Fällen fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, der vorgeblich eine betriebsbedingte Kündigung vermeiden soll. Zu diesem Thema entstehen einige Fragen:

  • Muss die Aufhebungsvereinbarung zu unterschreiben?
  • Welche Folgen treten auf, wenn ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe?
  • Bekomme ich wirklich keine Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit, wenn ich unterschreibe?
  • Kann ich mich ggf. gegen eine ansonsten drohende Kündigung wehren?
  • Ist die vom Arbeitgeber angedrohte Versetzung rechtmäßig?
  • Könnte ich eine Abmahnung bekommen?

Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht ist auch für Arbeitnehmer hinsichtlich aller arbeitsrechtlichen Fragen da. Bei Problemen klären wir die Sachlage oder beugen diesen vor. Wir sind Ihr vertrauensvoller Partner in Hannover und begleiten Sie selbstverständlich auch bei Gerichtsverhandlungen.

Das erste Beratungsgespräch bei Akmaz & Kollegen

Das erste Gespräch verläuft in unkomplizierten Fällen nach einem bestimmten Schema. Dabei wird nach der Sachverhaltserfassung und Besprechung der Rechtslage das weitere Vorgehen besprochen. Damit die Beratung effizient gestaltet werden kann und schnell zum Erfolg führt, ist es wichtig, dass Sie als Mandant bzw. Arbeitnehmer nachfolgende Unterlagen zum Beratungsgespräch mitbringen:

  • Kündigung(en), Abmahnung(en)
  • Arbeitsvertrag nebst Änderungsvereinbarungen
  • Tarifvertrag
  • Versicherungsschein der Rechtsschutzversicherung
  • letzte Gehaltsabrechnungen

Fernberatungen beim Fachanwalt im Arbeitsrecht

In unserer Anwaltskanzlei bieten wir auch die Möglichkeit einer so genannten Fernberatung. Bei der Fernberatung erfolgt die Kommunikation per Telefon, E-Mail oder Fax. Wenn Sie dieses Angebot annehmen möchten, bitten wir Sie, uns die notwendigen Daten per Mail oder Fax zuzusenden. So ist es uns als Fachanwalt für Arbeitsrecht Hannover möglich, auch bundesweit rechtliche Angelegenheiten zu lösen.

Kostenberatung und Kündigungen

Detaillierte Kostenberatung in Ihrer Hannoveraner Kanzlei

Bei unseren Dienstleistungen im Arbeitsrecht halten wir die Kostenberechnung für unsere Mandanten transparent. Sobald die Mandanten wissen, was für Anwaltskosten (und Gerichtskosten) auf sie zukommen, fördert dies eine die vertrauensvolle Zusammenarbeit ungemein. Grundsätzlich wird die in Anspruch genommene Tätigkeit anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt. Alternativ gibt es die Möglichkeit einer separaten Vereinbarung, wie beispielsweise einer Pauschalhonorarvereinbarung oder ein Honorar nach Stundensätzen. Sobald keine besondere Vergütungsvereinbarung geschlossen wird, tritt automatisch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft. Hierbei werden die Gebühren vom Gesetzgeber festgesetzt, die je nach Streitwert variieren.

Falls bestimmte Anzeichen vorliegen, prüfen wir auch ob ein Anspruch auf die sogenannte Prozesskostenhilfe besteht. Idealerweise greift eine Rechtsschutzversicherung, welche jegliche Kosten des Prozesses trägt. Die Prozesskostenhilfe kann bezogen werden, wenn Sie als Mandant wegen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht die Möglichkeit haben, die Kosten selber zu tragen.

In unserer Hannoveraner Anwaltskanzlei erhalten Sie selbstredend stets eine aktuelle Prognose, wie sich das zu erwartende Prozesskostenrisiko gestaltet. Vor allem für Unternehmen und Gewerbetreibende zahlt sich die Methode des Beratungshonorarvertrags auf monatlicher Basis aus. Dieser kann jeder Zeit ohne formelle Umstände gekündigt werden.

Wir stehen bei Kündigungen an Ihrer Seite

Als Arbeitgeber kommt man immer mal in die Situation, dass man eine Kündigung erklärt, die vermieden werden hätte können oder auch, dass man als Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, gegen die man angehen muss.

Sie benötigen Hilfe bei Ihren Kündigungsangelegenheiten? Gerne sind wir für Sie da und betreuen Sie bei den Rechtsangelegenheiten. Rufen Sie uns an unter 0511-8564954!

Eine Kündigung ist sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber eine unangenehme Sache. Wir unterstützen Sie dabei, eine erwartete Kündigung noch bevor sie erklärt wird, zu vermeiden. Ist die Kündigung bereits erklärt worden, vertreten wir Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht in sämtlichen gerichtlichen Angelegenheiten mit Blick auf das Kündigungsschutzverfahren.

Wie läuft ein Kündigungsprozess ab?

Sobald eine Kündigung ausgesprochen wird, muss die Frage behandelt werden, ob eine so genannte Kündigungsschutzklage erhoben werden soll. Dabei wird geklärt, ob das bestehende Arbeitsverhältnis fortzusetzen ist oder nicht. Oftmals läuft es bei einer Kündigungsschutzklage darauf hinaus, dass vor Gericht eine Abfindung erzielt wird. Dies kommt dann immer infrage, wenn das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis deutlich beeinträchtigt ist oder der Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht hat. Im Vorfeld kann auch eine Einigung für eine Abfindungszahlung getroffen werden. Bei manchem Arbeitnehmer kann sich ein Aufhebungsvertrag lohnen, wenn zuvor über die sozialrechtlichen Folgen einer Kündigung sowie über die Sperrzeit des Arbeitslosengeldes gesprochen wurde.

Als Hannoveraner Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen wir, ob eine Kündigungsschutzklage erhoben werden sollte oder besser nicht. Im Arbeitsgerichtsverfahren gelten dabei besondere Kostentragungsregelungen betreffend der Anwaltsgebühren, die dabei Einfluss auf die Entscheidung nehmen. Denn im Arbeitsgerichtsverfahren trägt jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten selber, egal ob Sie den Prozess gewinnen oder nicht.

Was der Mandant beachten sollte

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, bitten wir Sie als Mandanten, folgende Besonderheit zu beachten:

Nach Erhalt einer Kündigung hat der Arbeitnehmer bezüglich der Kündigungsschutzklage eine Frist von drei Wochen. Wird diese nicht eingehalten, ist es nicht möglich die Rechtmäßigkeit der Kündigung gerichtlich zu kontrollieren. Läuft die Frist also ohne Erhebung einer Kündigungsschutzklage ab, wird auch die unwirksamste Kündigung allein durch Zeitablauf zu einer „wirksamen“ Kündigung.

Vorgehen im Arbeitsrecht

Das Arbeitsgerichtsverfahrens

Wenn Arbeitnehmer und der Fachanwalt für Arbeitsrecht sich für eine Kündigungsschutzklage entschieden haben, dann verläuft das Arbeitsgerichtsverfahren wie folgt:

Nach der Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht wird vom Gericht ein Gütetermin festgesetzt. Der Gütetermin findet regelmäßig bereits nach einigen Wochen statt. Der beklagte Arbeitgeber erwidert in der Regel in diesem frühen Verfahrensstadium noch nicht auf die Klage. In diesem Termin wird das Ziel verfolgt, mit Hilfe eines Vergleichs eine gütliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erzielen. Beide Parteien sind regelmäßig persönlich anwesend, sodass der Sachverhalt ordentlich erfasst werden kann. Dies führt meist zu einem vorzeitigen und schnellem Ende des Rechtsstreits bereits in diesem frühen Gütetermin.

Sollte keine gütliche Einigung getroffen werden, muss das Arbeitsgericht einen zweiten Termin, den sogenannten Kammertermin, einberufen. Dieser erfolgt allerdings erst viele Monate nach dem ersten Termin, damit in diesem Zeitraum die Parteien die Möglichkeit haben, die Rechtsansichten schriftlich darzulegen und ggf. die Beweise anzubieten.

Der Kammertermin wird im Gegensatz zum Gütetermin „streitig“ verhandelt. Bei diesem Termin setzt sich das Gericht aus dem Berufsrichter sowie zwei ehrenamtlichen Richtern zusammen, den sogenannten Laienrichter. Das Ziel einer gütlichen Einigung wird auch bei diesem Termin durch das Gericht verfolgt.

Bei Scheitern des zweiten Termins gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Entweder entscheidet das Gericht den Rechtsstreit sofort.
  2. Es wird ein neuer Termin festgelegt, der lediglich zur Urteilsverkündung dient (keine Anwesenheit der Parteien!).

Manchmal kommt es zu Verschiebungen des Gerichtstermin, falls bis dato keine ordentliche Beendigung des Rechtsstreits möglich ist. Dieser Fall tritt ein, wenn eine weitere Beweisaufnahme vonnöten ist.

Wenn das Urteil verkündet wurde, heißt dies jedoch nicht, dass der gesamte Fall damit erfolgreich abgeschlossen ist. Sobald eine Partei die Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht trägt, kann gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes eine Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden.

Gerichtsgebühren – Wie setzen diese sich zusammen?

Für Mandanten ist nicht nur der Erfolg eines Rechtsstreits wichtig, sondern auch die Kosten, die durch einen Gerichtsprozess entstehen können. Die genauen Kosten können allerdings erst nach der Urteilsverkündung beziffert werden. Die Gebühren fallen jedenfalls deutlich geringer als bei einem Rechtsstreit vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aus.

Falls sich die Parteien im Gütetermin oder im Kammertermin einigen oder der Kläger seine Klage zurückzieht, entfallen jegliche Gerichtsgebühren. Da die überwiegende Anzahl der Gerichtsverfahren durch Einigung beendet werden, gibt es also meistens keine Gerichtsgebühren. Sollte das Verfahren jedoch durch ein Urteil beendet werden, hat im Normalfall die unterliegende Partei die Gerichtskosten zu zahlen.

Schulungen im Arbeitsrecht

Wir schulen Sie im Arbeitsrecht

Unsere Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht hat jahrelange Erfahrungen auf diesem Gebiet, sodass die Entscheidung nahe lag, das umfassende Rechtswissen des Fachbereiches weiterzugeben. Demnach bieten wir als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover Interessierten die Teilnahme an unseren hausinternen Seminaren an. Im Vorfeld können wir die Themen individuell auf die Gegebenheiten Ihres Unternehmens anpassen.

Als Arbeitgeber sollte ein Sachverständnis der arbeitsrechtlichen Vorschriften und Gesetze vorhanden sein. Bestehen Wissenslücken, kann dies im schlimmsten Fall zu erheblichen Schäden führen. Als Kanzlei für Arbeitsrecht sind wir gewillt, fundiertes Fachwissen in diesem Bereich in einem Seminarangebot zu vermitteln. Ferner schulen wir auch Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsrecht.

Schulungsinhalte im Individualarbeitsrecht

Im Folgenden führen wir Ihnen zum besseren Verständnis diverse Bereiche zu den Schulungsinhalten auf, die sich auf das Individualarbeitsrecht beziehen. Mit dem gesammelten Knowhow können Sie so die Kosten rechtlicher Angelegenheiten auf ein Minimum reduzieren.

Unsere Schulungen beinhalten u.a. folgende Themenbereiche:

  • Arbeitszeitfragen
  • Direktionsrecht
  • Abmahnung
  • Urlaubsrecht
  • Arbeitszeugnis
  • Dienstwagen
  • Kündigungsschutz und Kündigung
  • Haftung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
  • Aufhebungsvertrag und Arbeitsvertrag

Schulungsinhalte im Kollektivarbeitsrecht

Im kollektiven Arbeitsrecht bieten wir Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht die Möglichkeit, die auf Sie zukommenden Kosten gerichtlicher Verfahren deutlich zu senken, indem Sie in unserer Hannoveraner Kanzlei erlerntes Wissen z.B. aus folgenden Bereichen einsetzen.

  • Mitbestimmung in personellen/sozialen Angelegenheiten
  • Sozialplan/Interessenausgleich
  • Grundzüge der Betriebsverfassung
  • Betriebsratswahlen
  • Tarifverträge

Haben Sie Interesse an unseren Seminaren? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage bei Akmaz & Kollegen – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht. Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles und unverbindliches Angebot zu unseren Schulungsseminaren.

Wir sind für Sie sowohl telefonisch unter 0511-8564954 als auch per Mail an info@arbeitsrecht-akmaz.de erreichbar.