Abfindung

Als Abfindung wird eine Einmalzahlung zur Abgeltung von Ansprüchen aus einem Vertragsverhältnis bezeichnet. Im Arbeitsrecht finden sich Regelungen zur Abfindung insbesondere in § 9 KSchG (Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers) sowie § 10 KSchG (Höhe der Abfindung). Grundsätzlich gibt es keinen Abfindungsanspruch; nichtsdestotrotz einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einem Gerichtsverfahren regelmäßig auf die Zahlung einer Abfindung.