Abwicklungsvertrag

Durch einen Abwicklungsvertrag werden die Folgen geregelt, die bei Beendigung des Arbeitsvertrages auf die jeweiligen Parteien zukommen. Grundsätzlich kann der Abwicklungsvertrag nach der Kündigung all das regeln, was ich im Aufhebungsvertrag geregelt werden kann. Allerdings sollte im Abwicklungsvertrag gezielt aufgeführt werden, dass der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Ist eine solche Reglung enthalten, muss ausnahmsweise auch der Abwicklungsvertrag original unterschrieben werden.
Im Gegenzug zum Verzicht auf die Kündigungsschutzklage stehen dem Arbeitnehmer z.B ein gutes Zeugnis, eine Abfindung, weitere Nutzung des Firmenwagens oder ähnliche Vorteile zu.
Komme ein Abwicklungsvertrag in Frage, sollte stets Hilfe von einem Anwalt in Anspruch genommen werden, um mögliche Fehler bei der Ausgestaltung zu vermeiden.