Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient der Bekämpfung von Diskriminierungen im Arbeitsleben. So werden insbesondere Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten. Verstöße führen dabei selbst dann zu Rechtsansprüchen, wenn der Betroffene zu dem Benachteiligenden in keinem Arbeitsverhältnis steht.