Angriffsaussperrung

Unter der Angriffsaussperrung im Arbeitsrecht versteht man die Aussperrung, mit der der Arbeitgeber den Arbeitskampf eröffnet. Gelegentlich wird sie auch als Offensiv – oder Aggressivaussperrung bezeichnet. Die Aussperrung kann entweder durch den Arbeitgeber oder den Arbeitgeberverband erfolgen. Es wird sich dadurch entweder die Herbeiführung eines neuen Tarifvertrages erhofft oder versucht, eine gewerkschaftliche Forderung abzuwenden.
Rechtlich basiert die Aussperrung auf der Tarifautonomie, die im Grundgesetz verankert ist. Um die Tarifautonomie zu gewähren, müssen beiden Parteien (sowohl den Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden als auch den Gewerkschaften) gleiche Kampfmittel zur Verfügung gestellt werden.