Anspruch auf Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers, die aufgrund von Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wird. Bis auf ein Paar gesetzliche Ausnahmen gibt es allerdings, entgegen des weit verbreiteten Mythos, keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.
Im deutschen Arbeitsrecht werden Abfindungen aufgrund von folgenden Ereignissen gezahlt:
1. bei einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich über die Wirksamkeit einer Kündigung
2. wegen der gesetzlichen Neuregelung des § 1a KschG
3. bei einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
4. Tarifvertrag oder Sozialplan
5. bei Massenentlassungen
6. bei einem Nachteilsausgleich
Nur bei einem Auflösungsurteil oder beim Nachteilsausgleich und dem damit verbundenen Urteil können die Ansprüche auch gegen den Willen des Arbeitgebers gerichtlich erzwungen werden.