Arbeitnehmer

Der Begriff des Arbeitnehmers ist nicht einheitlich geregelt. Arbeitsrechtlich definiert ist ein Arbeitnehmer, derjenige, der durch einen privatrechtlichen Vertrag im Dienste eines anderen in sozialer (auch wirtschaftlicher) Abhängigkeit zur Arbeit verpflichtet ist. Daneben ist beispielsweise gem. § 1 Abs. 1 der Lohnsteuerdurchführungsverordnung (LStDV), also aus lohnsteuerrechtlicher Sicht, jede Person als Arbeitnehmer anzusehen, der in einem öffentlichen oder privaten Dienstverhältnis angestellt