Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung (oder auch Leiharbeit oder Zeitarbeit) ist die kurzfristige Überlassungs eines Arbeitnehmers durch einen Unternehmer an einen Dritten.
Üblicherweise findet die Arbeitnehmerüberlassung gewerblich statt, der Unternehmer (Verleiher) bekommt vom Dritten (Entleiher) Geld für die Arbeitskraft des Leiharbeitnehmers. Wenn ein Verleiher die Arbeitnehmer in Form einer wirtschaftlichen Tätigkeit auszuüben plant, braucht dieser zunächst eine Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit.
Die Dreiecksbeziehung zwischen dem Verleiher, dem Entleiher und dem Leiharbeiter birgt häufig vertragliche Tücken. Grundsätzlich bestehen folgende Vertragsverhältnisse:
• Zwischen Verleiher und Entleiher besteht ein Vertrag über die entgeltliche Überlassunf des Leiharbeiters
• Zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeiter besteht ein gewöhnliches Arbeitsberhältnis
Der Entleiher und der Leiharbeiter haben kein Arbeitsverhältnis. Auch während der Überlassung bleibt der Verleiher Arbeitgeber des Leiharbeiters.
Aufgrund der Zusammenarbeit mit einer Leiharbeitsfirma stehen dem Arbeitgeber eine Vielzahl Arbeitnehmer zur Verfügung, die er flexibel einsetzen kann. Außerdem spart sich der Arbeitgeber einen hohen Aufwand an Bürokratie, wenn er mit einer Zeitarbeitsfirma kooperiert, die diesen Aufwand für ihn bewältigt.