Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

Das Arbeitsgerichtsgesetz (kurz ArbGG) ist die Grundlage für die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit. Im Regelungsgehalt enthalten sind vor allem die Zuständigkeiten der Arbeitsgerichte, der Landesarbeitsgerichte und der Bundesarbeitsgerichte. Außerdem ist deren Zusammensetzung normiert. Zudem finden sich im ArbGG Regelungen über den Verfahrensgang im urteilsverfahren und im Beschlussverfahren. Neben dem ArbGG gilt außerdem auch vor dem Arbeitsgericht die Zivilprozessordnung, die nur durch wenige Ausnahmen eingeschränkt wird.