Arbeitsniederlegung

Kollektive Arbeitsniederlegung wird regelmäßig auch als Streik bezeichnet. Die Begriffe sind mithin gleichbedeutend. Bei der kollektiven Arbeitsniederlegung wird die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung verweigert.
Der Streik kann verschiedene Ziele haben. Genauere Ausführungen finden sich unter dem Begriff „Streik“.