Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet des Zivilrechts und unterliegt einer eigenen Gerichtsbarkeit (Arbeitsgerichte). Es umfasst alle Rechtsnormen, die sich auf die Tätigkeit geleisteter Arbeit nichtselbstständiger Art beziehen.
Es wird dabei zwischen dem Individualarbeitsrecht (betrifft das arbeitsrechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und dem Kollektivarbeitsrecht (betrifft das arbeitsrechtliche Verhältnis zwischen Gewerkschaften/ Betriebsräten/ Personalräten und Arbeitgeberverbänden/ Arbeitgebern) unterschieden.