Firmentarifvertrag

Der Begriff Firmentarifvertrag hat sich, wie auch ähnliche Begriffe wie Unternehmenstarifvertrag oder Werktarifvertrag, bei der Beschreibung eines Tarifvertrages eingebürgert. Das Tarifvertragsgesetz kennt diese Begriffe nicht. Sie beschreiben Tarifverträge, die von einem einzelnen Unternehmen mit einer Gewerkschaft abgeschlossen wurden.
In einem Firmentarifvertrag kann, wie in Verbands-oder Branchentarifverträgen alle Normen vereinbart werden, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen.