Flächentarifvertrag

Unter einem Flächentarifvertrag versteht man einen Verbandstarifvertrag, der für ein bestimmtes Gebiet gilt. Der Flächentarifvertrag hat zwingende Wirkung für alle tarifgebundenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Geltungsbereichs und wird daher in der öffentlichen Diskussion als Hindernis für unternehmens- und betriebsbezogene Lösungen gesehen.