Arbeitsrecht
Unsere Tätigkeiten umfassen das gesamte Spektrum. Im Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber, Geschäftsführer, leitende Angestellte und natürlich auch Arbeitnehmer.
Eine erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit in allen Fragen erfordert mehr als juristische Fachkompetenz: entscheidend ist eine individuelle Betreuung durch einen Fachanwalt, um maßgeschneiderte Lösungen, die rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte berücksichtigen, zu erarbeiten.
Unsere Tätigkeiten umfassen das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts. Wir von Akmaz & Kollegen beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch – wenn notwendig – gerichtlich. Dabei ist unsere Tätigkeit nicht beschränkt auf die beiden niedersächsischen Kanzleistandorte Hannover und Osnabrück. Vielmehr gehören auch die bundesweite außergerichtliche Beratung sowie die bundesweite Prozessvertretung im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen zu unseren Beschäftigungsmerkmalen.
Hierbei decken Akmaz & Kollegen durch unsere Leistungen das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts in individual- wie auch kollektivrechtlicher Hinsicht ab. Im Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber, Geschäftsführer, leitende Angestellte und natürlich auch Arbeitnehmer. Im kollektiven unterstützen wir Sie in sämtlichen Fragen des Betriebsverfassungsrechts.