Wissenswertes im Arbeitsrecht

Das Wichtigste zum Thema Arbeitsrecht

Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen sollten

Das Rechtswesen ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Vor allem, wenn es um konkrete Bereiche wie das Arbeitsrecht geht, sind viele unzureichend informiert. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ist es jedoch unerlässlich, ihre Rechte – und auch Pflichten – zu kennen. Dieser Beitrag soll Ihnen daher einen wichtigen Überblick zu den Themen Arbeitsvertrag, Abmahnung und Kündigung geben.

Sie haben eine Abmahnung von Ihrem Chef erhalten, mit der Ankündigung, Sie beim nächsten Verstoß fristlos zu entlassen? Oder Sie als Arbeitgeber müssen betriebsbedingt Kündigungen aussprechen, wissen aber nicht, welchen Mitarbeiter Sie zuerst entlassen sollen? Damit Sie Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer und Arbeitgeber kennen und Ihnen Ihr Halbwissen nicht zum Verhängnis wird, informieren wir von der Anwaltskanzlei Akmaz & Kollegen Sie über wichtige Aspekte des Arbeitsrechts, die Sie unbedingt kennen sollten.

Arbeitsvertrag

Bei einem Arbeitsvertrag ist es besonders wichtig, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf wesentliche Vertragsbedingungen einigen und diese in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden. In einem gültigen Arbeitsvertrag sollten folgende Angaben konkretisiert werden: Arbeitsort, kurze Erläuterung der Tätigkeit des Arbeitnehmers, Arbeitszeiten, Höhe des Gehalts und Urlaubstage.

Die Schriftlichkeit des Arbeitsvertrags hat eine hohe Bedeutung, da hierdurch eine Beweissicherung für die Vertragsbeteiligten erreicht wird. Rechte und Pflichten können hierdurch im Streitfall einfacher durchgesetzt werden.

Viele Arbeitsverträge beinhalten zudem sogenannte Ausschlussklauseln, die die Durchsetzung der Rechte innerhalb einer bestimmten Frist – meistens 3 Monate – festlegen. Als Arbeitnehmer sollten Sie daher auf etwaige Klauseln in Ihrem Vertrag achtgeben, bevor Sie – hoffentlich zeitnah – bestimmte Ansprüche geltend machen.

Abmahnung

Auch eine Abmahnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber sollte am besten immer schriftlich erfolgen. Denn die Beweisbarkeit einer mündlichen Abmahnung bei Gericht ist problematisch.

Damit eine Abmahnung wirksam ist, müssen Arbeitgeber wert auf die Darlegung einer konkreten Pflichtverletzung sowie der Angabe arbeitsrechtlicher Konsequenzen legen. Liegen diese nicht vor, können Arbeitnehmer bereits wegen dieser formalen Mängel gegen die Abmahnung vorgehen. Auch inhaltlich kann eine Abmahnung unwirksam sein, wenn sie zum Beispiel unverhältnismäßig ist (es sich zum Beispiel um eine Bagatelle handelt).

Eine weitere Option ist auch, zunächst nicht gegen die Abmahnung anzugehen. Denn sollte es zu einer Kündigung kommen, wird spätestens beim Kündigungsschutzprozess die Wirksamkeit der vorausgegangenen Abmahnung geprüft.

Dass der Arbeitnehmer vor einer Kündigung drei Abmahnungen erhalten muss, ist übrigens ein weitverbreiteter Irrglaube. Ist das Vergehen gravierend genug, kann bereits nach einer Abmahnung gekündigt werden; in besonders gravierenden Fällen ist sogar eine Abmahnung gänzlich entbehrlich.

Kündigung

Das Kündigungsschutzgesetz sieht drei Arten von Kündigungen vor: Die verhaltensbedingte, betriebsbedingte sowie personenbedingte Kündigung. Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt, wenn z.B. der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten oder Mitarbeiter beleidigt oder im Betrieb Diebstahl begangen hat. Betriebsbedingte Kündigungen werden u.a. ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber insolvenz anmeldet und personenbedingte Kündigungen rühren in der Regel wegen gesundheitlicher Probleme des Arbeitnehmers her.

Wie beim Arbeitsvertrag ist auch hier darauf zu achten, dass die Kündigung schriftlich erfolgt, da sie ansonsten unwirksam ist: Mündliche Kündigungen sowie Kündigungsschreiben per E-Mail oder Fax sind unwirksam! Als Arbeitgeber müssen Sie den Eingang der Kündigung zudem nachweisen, z.B. durch zwei Zeugen, die Kenntnisse vom Inhalt des Briefes besitzen und den Einwurf der Kündigung bezeugen können.

Wenn Sie als Arbeitnehmer gerichtlich gegen eine Entlassung vorgehen möchten, ist dies prinzipiell möglich. Argumente für eine „Anfechtung“ vor Gericht sind beispielsweise nicht legitime Kündigungsgründe: Ein einmaliger,  kurzer Krankenhausaufenthalt oder die Teilnahme an bestimmten Streiks sind zum Beispiel keine zulässigen Gründe für eine Entlassung.

Eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Eingang beim Arbeitsgericht angefochten werden. Ist diese Frist abgelaufen, besitzt der Arbeitnehmer kein Recht mehr, gerichtlich gegen die Kündigung vorzugehen – egal, wie unwirksam die Kündigung eigentlich war.

Anwaltskanzlei Akmaz & Kollegen – Ihr Experte für Arbeitsrecht

Die obenstehenden Informationen sollen Ihnen dabei helfen, mehr über Ihre Rechte als Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Erfahrung zu bringen. Für weitere Auskünfte sowie persönliche Beratungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne an unseren Standorten in Hannover und Osnabrück zur Verfügung.

Ihre Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Akmaz & Kollegen